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24. November 2017

Hamburg-Altona: Radweglücke an der Großen Bergstraße endlich geschlossen

Hamburg-Altona: Improvement of interrupted cycle track

Aktualisiert am 25.11.2017
Große Bergstraße / Thedestraße, neue Verkehrszeichen - © Stefan Warda


Nach über drei Jahren Bearbeitungszeit wurde die Radweglücke an der Großen Bergstraße provisorisch geschlossen.

Als die Radwege entlang der Louise-Schröder-Straße, Großen Bergstraße, Jessenstraße und Ehrenbergstraße vor etwa fünfzehn Jahren erneuert wurden, wurde dem Autoverkehr an der Kreuzung mit der Virchowstraße übermäßig viel Platz eingeräumt. Der zum Zeitpunkt der Instandsetzung benutzungspflichtige Radweg endet fortan zwischen Haus-Nr. 143 und 147, damit möglichst viele Fahrspuren vor der Kreuzung den Autoverkehr bevorteilten. Ab dem Ende des Radwegs bis zur Kreuzung mit der Virchowstraße sollten Radfahrer den vorhandenen Gehweg benutzungen und sich mit den Fußgängern teilen. Nach Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht wurde auch das Verkehrszeichen 240, welches das Gehwegradeln vorschrieb bzw. erlaubte, ersatzlos entfernt. Fortan gab es im Verlauf der Nebenfläche eine Lücke in der Radverkehrsführung. Radfahrern stand fortan nur noch die Fahrbahn zur Fortbewegung zur Verfühung. Allerdings gab es keine Aufleitung auf die Fahrbahn am Ende des Hochbrodradwegs. Die Folge waren andauernde Regelverstöße seitens der Radfahrer, die den Gehweg im Verlauf der stark frequentierten Verbindung regelwidrig befuhren.


Große Bergstraße 143, Ende des Radwegs vor der Kreuzung 2013 nach Aufhebung des Radwegzwangs - © Stefan Warda

Große Bergstraße 147: Nach Aufhebung der Gehwegbenutzungspflicht endete der Radweg urplötzlich vor der Kreuzung. Dies führte zu andauernden Regelverstößen seitens der Radfahrer. Eine gesicherte Aufleitung auf die Fahrbahn am Ende des Radwegs fehlt bis heute - © Stefan Warda


Nach drei Jahren Bearbeitungs- oder Bedenkzeit haben die verantwortlichen Fachbehörden nun reagiert und das Gehwegradeln legalisiert. Seit wenigen Tagen wurde an der Kreuzung Große Bergstraße / Thedestraße eine entsprechende Schilderkombination aufgestellt. Die Reaktion erfolgte vielleicht auch nur, weil die vorgesetzte Fachbehörde der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde über den Vorgang vor drei Jahren informiert wurde.


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7 Kommentare:

  1. die Freigabe von straßenbegleitenden Gehwegen sollte verboten werden. Dann müssen die Zuständigen halt echte Lösungen suchen. Die Freigabe würde ich auch nicht als Lückenschluss im Radwegenetz bezeichnen. Genug Platz für eine echte Lösung scheint ja da zu sein.

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    1. Na schön, also nach Deinem Vorschlag weiterhin das illegale Gehwegradeln dulden und abwarten, bis endlich irgendwann mal eine bauliche Lösung folgt . . .

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    2. Da gibt es doch eine mehrspurige Fahrbahn und zwei Parkstreifen: Da lässt sich doch etwas umwidmen zu einem Fahrradstreifen ...

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    3. Wo ist - abgesehen von der rechtlichen Situation - der Unterscheid zwischen Gehwegradeln dulden und Gehwegradeln erlauben?

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    4. Bleibt das Gehwegradeln verboten, wird es aber über Jahre hinweg wissentlich von der Straßenverkehrsbehörde geduldet, haben Radfahrer ein Problem z.B. bei einem Unfall mit einem Fußgänger.

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    5. Der Fußgänger hat dann vielleicht auch ein Problem...?!

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