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9. März 2016

Hamburger Mopo macht sich zum Anwalt der Wildparker auf Kosten der Sicherheit der Radfahrer

Hamburg: Mopo plays advokate for rule breaking car drivers
Aktualisiert um 13:39 Uhr

Laut Mathis Neuburger, Ressortleiter Lokales der Mopo, sei dies ein gut benutzbarer Radweg


Im Streit um Radweg oder Parkplatz in der Hamburger Behringstraße hat sich nun die Mopo eingeschaltet. Nachdem ein Radfahrer mittels rechtlicher Schritte erreichte, dass der benutzungspflichtige Radweg tatsächlich nun einigermaßen benutzbar ist, verteidigt die Mopo die Wildparker und spielt die Dooringgefahr auf schmalen Radwegen neben Stehzeugen herunter.
Die Parkplätze waren hier nie das Problem, sondern der miese, unebene Radweg.

Stehzeugverliebte Anwohner verstünden laut Mopo die Welt nicht mehr. Schließlich würde in der Regel ja nicht auf dem Radweg geparkt, für Radfahrer gäbe es ja nur keinen erforderlichen Sicherheitsabstand zu den Stehzeugen. Ein Anwohner spricht deshalb gar von "Schikane".

Soll die Stadt Hamburg selbstverliebte Autofahrer über die Verkehrssicherheit von Radfahrern entscheiden lassen dürfen und überall Radfahrer in die Dooringzonen verbannen? Wozu gibt es Regelwerke, in denen die bauliche Ausführung von Radverkehrsanlagen definiert ist?

Für Radfahrer ist der Artikel von Mathis Neuburger eine Klatsche ins Gesicht. Die am oder auf dem nur ein Meter schmalen Radweg parkenden Autos seien nicht ein Problem gewesen, sondern die schlechte Radwegoberfläche. Die Mopo propagiert also entweder das regelwidrige Gehwegradeln neben dem Radweg oder propagiert das riskante Spiel mit dem Tod, indem sie die Dooringgefahr auf dem Radweg runterspielt. So bitte nicht, Herr Neuburger.

Würde der Stehzeugelobby in Hamburg überall nach dem Muster der Mopo entgegengekommen, dann gäbe es entweder den nächsten Aufstand der Autolobby wegen weniger Fahrspuren auf der Fahrbahn nach Verlegung des Radverkehrs vom Hochbord auf Radfahrstreifen. Oder aber die Radwegebenutzungspflichten würde zwar aufgehoben, unsichere Radfahrer würden sich aber nicht auf die Fahrbahnen trauen und weiterhin regelwidrig auf den Gehwegen neben Fakeradwegen radeln oder sich im schlimmsten Fall gar selbst gefährdend dummerweise in der Dooringzone auf ungeeigneten "Radwegen" radeln.


Rechtssprechung zur Rad- und Gehwegbenutzung:

  • Ein Radfahrer hat so viel Abstand vom Gehweg zu halten, dass weder Lenker noch andere Radteile in den Gehweg hineinragen (OLG Celle, Urteil vom 21.03.2001, Az. 9 U 190/00).
  • Eine durchgezogene Linie zwischen Radweg und Bürgersteig ist als "Mauer" zu betrachten: Sie darf von Radfahrern nicht überfahren werden. Bei Gegenverkehr müssen Radler sich ganz rechts halten, notfalls sogar anhalten – vorsorgliches Ausweichen auf den Fußgängerstreifen ist in jedem Fall grob verkehrswidrig (OLG Hamm, Az. 13 U 111/94).
  • Radfahrer müssen einen ausreichenden Sicherheitsabstand vom rechten Fahrbahnrand und insbesondere von parkenden Kraftfahrzeugen einhalten. Der Abstand muss so bemessen sein, dass den Radfahrer eine sich öffnende Autotür nicht in eine Gefahrensituation bringen kann (LG Berlin, Az. 24 O 466/95).

Umfragen (oben rechts): Mopo verteidigt die Wildparker in der Behringstraße. Ist das richtig? Mopo propagiert Radeln in der Dooringzone. Ist das richtig?



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1 Kommentar:

  1. "Ist das richtig?" - Ja, die Mopo propagiert radeln....

    Die Fragestellung lässt Fragen offen.

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