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16. Januar 2016

Kein schöner Warten: Behörde gegen Ampelgriffe in Hamburg

Authority against traffic light handles in Hamburg


© hamburgize.com / Stefan Warda


Die große Autofahrerpatei Hamburgs ist sich nie zu schade für Anträge zum Thema Radverkehr, die in keiner Weise den Vorrang des Autoverkehrs berühren oder gefährden. So hatte die CDU als erste Luftstationen für Hamburgs Radler vorgeschlagen. Mittlerweile gibt es im Bezirk Mitte mehrere solcher Einrichtungen (Mönckebergstraße, An der Alster, Bei den St. Pauli Landungsbrücken, Gert-Schwämmle-Weg).

Letztes Jahr kam dann noch der Antrag Ampelgriffe im Bezirk Nord einzuführen. Als Pilotversuch sollten nach Vorstellung der CDU die Ampeln an den Radwegen im Verlauf der Bundesstraße 5 (Breitenfelder Strasse, Schottmüllerstraße, Martinistraße, Eppendorfer Landstraße, Heinickestraße, Ludolfstraße, Hudtwalckerstraße, Winterhuder Markplatz, Barmbeker Straße, Herderstraße, Winterhuder Weg, Schürbeker Straße, Schürbeker Bogen, Lerchenfeld, Wartenau, Landwehr) mit entsprechenden Haltegriffen für wartende Radler ausgerüstet werden.

Problematisch wäre die Installation solcher Ampelgriffe überall dort, wo die Masten für die Ampellichter nicht neben den Radwegen stehen. Anforderungsampeln, an denen sich Radler Grün anfordern sollen, stehen nicht selten in Hamburg im Verlauf benutzungspflichtiger Radwege soweit vom Radweg entfernt, dass Radler dazu vom Rad absteigen müssten. Denn auch wenn die Weiterfahrt zum gewünschten Radwegabschnitt nur mittels Tasten am Signalmast im Bereich des Gehwegs erforderlich ist, berechtigt diese Konstellation noch lange nicht dazu, den Gehweg mit dem Rad zu befahren. An solchen Kreuzungen ist es ohnehin fraglich, ob Radfahrer noch dazu verpflichtet sind den Radweg zu benutzen, wenn sie für die Weiterfahrt an einer Kreuzung vom Rad absteigen müssen und einige Meter zu einem Anforderungstaster an einem Ampelmast gehen müssen. Das Anbringen von Ampelgriffen würde also an solchen Stellen immer dazu führen, dass Radfahrer regelwidrig die Gehwege und Fußgängerfurten befahren würden.


Wozu bräuchte ein Radler an dieser Hamburger Ampel einen Griff?

© hamburgize.com / Stefan Warda

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Außerdem gäbe solch ein Ampelgriff immer nur einem einzigen Radfahrer die Möglichkeit, sich bequem, ohne vom Rad abzusteigen, während der Wartezeit an einer roten Ampel abzustützen.

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) hat das Begehren der CDU abgelehnt, weil sie der Ansicht ist, dass diese Griffe keine vorteile für Radfahrer in Hamburg brächten.

Der Wunsch nach Haltegriffen für Radfahrer an Ampelmasten ist nicht neu und wird hin und wieder an die zuständige Behörde herangetragen. Im Ergebnis wurde und wird immer von einer Installation derartiger Haltegriffe Abstand genommen.
Nach erneuter Prüfung wurde wiederum zu der Ansicht gekommen, dass Haltegriffe an Ampelmasten keine Vorteile mit sich bringen.

  • Zum Zeitpunkt des ersten Antrags (November 2001) wurden die Ampelmaste genau zwischen dem Fuß- und dem Radweg gebaut. Bei diesem Standort konnten sich Radfahrende am Mast festhalten, ohne den Radweg zu verlassen. Gemäß PLAST10 sind die Masten heutzutage mittig in der Fußgängerfurt aufzustellen. Hier verleiten die Griffe an den Masten die Radfahrenden, sich in der Fußgängerfurt aufzustellen. Eine Gefährdung für Sehbehinderte ist damit nicht auszuschließen.

  • Der Hauptgrund, weshalb die Griffe abgelehnt wurden, war die Tatsache, dass die Radfahrenden nicht dazu verleiten werden sollten, mit Schwung an den direkt an der Furt stehenden Mast heran zu fahren und ggf. mit dem Vorderrad in den Straßenraum zu ragen.

  • Mit der Montage solcher Griffe gehen diese in den Wartungsbestand der FHH über und die FHH ist dann (auch aus Haftungsgründen) für ihren einwandfreien Zustand verantwortlich. Ampelmaste haben eine durchschnittliche Lebensdauer von 50 Jahren, die der Haltegriffe ist wesentlich kürzer. Es käme daher zu einem häufigen Wechsel und Bohrungen bei der Montage, welche die Wahrscheinlichkeit der Korrosion mit sich bringen.
     
  • Es besteht ein nicht unerhebliches Verletzungsrisiko, wenn Radfahrende oder Passanten (besonders bei Dunkelheit) mit z.B. einem Arm an diesem Haltegriff hängen bleiben. Die hierfür zu gewährende Verkehrssicherungspflicht kann nicht übernommen werden.

  • Aus hiesiger Sicht ist nicht nachvollziehbar, welche gravierende Verbesserung ein Abstützen an einem Haltegriff gegenüber dem Abstützen direkt am Mast bringen sollte.

  • Es kommt durch Abbremsen, Abstützen und Abstoßen zu hohen Belastungen der Ampelmaste, für die die Maste nicht ausgelegt sind.

Beispiel für einen verkehrsgefährdenden Ampelgriff in Essen

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Essen, Rüttenscheider Straße: Äußerst fragwürdiger Ampelgriff. Ein am Ampelmast wartender Radler würde mit seinem Rad in den Fahrbahnbereich hineinragen und den querenden Fahrzeugverkehr blockieren und sich selbst dadurch erheblich gefährenden. In Fahrtrichtung geradeaus wäre dieser Ampelgriff zudem vollkommen überflüssig, da der Radler für die Querung der Fahrbahn von der Mittelinsel zum Straßenrand nicht wartepflichtig ist

Da sich Hamburgs Radwege wohl nicht einmal für kleine Aümelgriffe eignen, bleibt Hamburg wohl noch Jahrzehnte von Innovationen entfernt, die in Kopenhagen an Kreuzungen im Verlauf von Velorouten zum Standard gehören. Im Bereich enger Geh- und Radwege, auf die Hamburgs Radfahrer bislang meistens verwiesen werden, würden die bequemen Handläufe und Fußstützen, die in der dänischen Hauptstadt zur Ausstattung gehören, nur den Fußgängerverkehr behindern oder gar gefährden. Hamburg gehört mit seinen sonderbaren Radwegen leider noch lange nicht n die Liga der führenden Fahrradstädte der Welt.


Kopenhagen

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Ob die Autofahrerparteifunktionäre überhaupt schon mal regelkonform auf den Radwegen im Verlauf der Bundesstraße 5 im Bezirk Nord geradelt sind? Bevor überhaupt Ampelgriffe angebracht werden und ggf. unnötig Geld aus dem Fenster geworfen wird, sollte zunächst die unsinnige Konstellation von sich gegenseitig blockierenden Radverkehrsströmen an Kreuzungen aufgehoben werden. Doch dadurch würde der von der Autofahrerpartei gewünschte Autoverkehrsvorrang an Kreuzungen in Frage gestellt. Noch immer ist es in Hamburg Standard, an Kreuzungen kreuzende Radverkehre sich gegenseitig blockieren zu lassen. Bei Rot wartende Radler blockieren den Radweg, auf dem der kreuzende Radverkehr dann Grün hat. Solche Ampelmasten auch noch mit Ampelgriffen auszustatten wäre absoluter Unfug.


Ampelgriffuntauglich: Kreuzung Breitenfelder Straße / Hoheluftchaussee

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Hoheluftchaussee / Breitenfelder Straße: Wartende Radler aus der Breitenfelder Straße blockieren den Querverkehr auf dem Radweg der Hoheluftchaussee. Trotz Kritik an der Planung vor Baubeginn wurde die Kreuzung so unsinnig umgestaltet

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Ein aufmerksamer Radfahrer konnte zwei Veränderungen für die Kreuzung Hoheluftchaussee / Breitenfelder Straße erreichen; Die weiße Haltelinie musste entfernt werden. Die Radwegbenutzungspflicht für die Hoheluftchaussee ist entfallen. Radler im Verlauf geradeaus dürfen bei Grün nun auf der Fahrbahn in die Kreuzung einfahren, ohne Gefahr zu laufen die nicht freie Kreuzung zu blockieren. Ein Ampelgriff wäre auch hier kontraproduktiv




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6 Kommentare:

  1. Sehr süß das Argument, dass man an den Haltegriffen hängen bleiben könnte. Ich kenne einige Stellen an denen die roten Abfallkörbe in den Radweg ragen und die Einwurföffnung zum Radweg zeigt. Die Gefahr geht dann von den Abfallbehältern selbst und zusätzlich von Fußgängern aus, die sie zur Nutzung derselben auf den Radweg stellen. Oftmals sind sie so ohne Not und gedankenlos an Ampelmasten oder Straßenschildern montiert. Oder auch gerne an Pfählen an Bushaltestellen. Dort sind die Abfahrtpläne zum Gehweg hin orientiert und der Abfallbehälter aus anbringungstechnischen Gründen zum Radweg. ... aber gut, dass man bei den Haltegriffen so umsichtig mitdenkt.

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  2. Ebenfalls nett, dass die arme Ampel dadurch beschädigt werden könnte, dass der Radfahrer sie zum Abbremsen benutzt - nichts anderes mache ich derzeit mit den Bettelknöpfen - bei den meisten Ampeln muss man ja sowieso zügig an die Ampel heranfahren um rechtzeitig genug das Grün erbetteln zu können.

    Zum Thema "Bettelknopf vom Radweg aus nicht erreichabr" hatte ich mal Mailverkehr mit der Polizei...mein Fazit: Gehwegradeln ist erlaubt. wenn es den Behörden in den Kram passt. Das Originalzitat aus der Antwort der Polizei: "Weiterhin wäre es nicht erforderlich einen zusätzlichen Taster anzubringen da der vorhandene Taster in geringer Entfernung vom Radweg ist. Wenn man ihn betätigen will, kann man ihn durch einen minimalen Schwenk vom Radweg zum Taster gut erreichen. Sind Personen an der LZA, kann mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass der Taster bereits betätigt wurde und auch für Radfahrer die Leuchtschrift die nach Betätigung erscheint sichtbar ist. Auch Fußgänger müssen in bestimmten Situationen den Radweg betreten, so dass für diesen Zweck des „Taste drücken“ auch ein Radfahrer einen minimalen Teil des Fußweges benutzen darf. Zeigt die LZA Rot muss ein Radfahrer ohnehin anhalten er ist im Wartezustand quasi ein Fußgänger, so dass hier keine rechtlichen Probleme auftreten."

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    1. ... ist ein Autofahrer im Wartezustand dann auch quasi ein Fußgänger? Was machen sich Verwaltung und Polizei die Sache doch einfach. Sind sie nicht alle ein bisschen bluna?

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    2. Warum wird wohl so oft im "Fußgängermodus" auf Gehwegen kampfgeparkt?

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  3. BLÖD: RADFAHRER KNICKT AMPELMAST UM! JETZT GEHEN SIE ZU WEIT!

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  4. Grundsätzlich ja nett, dass man sich Gedanken über die Radfahrer macht. Aber ob ein Ampelgriff jetzt so der Knaller ist?

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