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5. August 2015

Stormarner Straße ohne Gehwegradelzwang

Less sidewalk cycling in Hamburg


© hamburgize.com / Stefan Warda
Siebzehn Jahre lang war die Gehwegbenutzungspflicht in der Stormaner Straße widerrechtlich angeordnet. Erst nach einer erneuten Überprüfung fiel auf, dass die Vorraussetzungen für eine Benutzungspflicht nicht gegeben sind


Die Straßenverkehrsbehörde beim PK37 ist endlich im Jahr 2015 zur Einsicht gekommen, dass die Gehwegbenutzungspflicht in der Stormarner Straße nicht StVO-konform ist. Am 15. Juni wurde die Anordnung zur Aufhebung der Benutzungspflicht von Lauenburger Straße bis Eilbektal erlassen. Radler konnten beim Einhalten eines Sicherheitsabstand zu Stehzeugen auf dem Gehweg wegen Dooring weder Fußgänger auf dem Gehweg überholen, noch entgegenkommenden Fußgängern ausweichen.


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Das VZ240 soll entfernt werden, der bis zur Lauenburger Straße geführte Radfahrstreifen in den Mischverkehr übergeleitet werden

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Diesen Gehweg sollten sich Stehzeuge, Fußgänger und Radler bislang teilen


Für die Langenhorner Chaussee werden derzeit allerdings die Vorraussetzungen für einen neuen Gehwegradelzwang geschaffen. Bislang gab es dort zwar Verkehrszeichen 237, aber keine Radwege.


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1 Kommentar:

  1. Die brauchen die Z 241 wohl jetzt für andere Straßen (Langenhorner Chaussee). So spart der Hanseat: Millionen (eher Milliarden) für irgendwelche Spaßgebäude oder - events raushauen und dann Euro für Euro mit recycelten Verkehrsschildern wieder reinholen.

    Was in beiden Fällen auffällt: offenbar halten die Mitarbeiter der PK Sicherheitstrennstreifen zwischen einem gemeinsamen Geh- und Radweg einerseits und einem Parkstreifen andererseits für überflüssig. Ich weiß natürlich nicht, welche Sicherheitsstandards in den 70er Jahren galten. Aber heute ist so etwas lt. PLAST 6 absolut unzulässig. Zu Recht:

    https://www.facebook.com/TELEGRAPH.CO.UK/videos/10153541748579749/?fref=nf

    Wobei zuzugeben ist, daß ein Sturz auf einen Geh- und Radweg jedenfalls nicht das Risiko birgt, hinterher von einem Taxi oder gar Lkw überrollt zu werden.

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