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27. August 2015

Kein Herz für Fußgänger: Weniger Gehweg in der Fuhle

Scandalously: Less space for pedestrians along Fuhlsbütteler Straße


© hamburgize.com / Stefan Warda
Fuhle: Erneuerter Radweg gegenüber dem Ohlsdorfer Friedhof

Drive-in-Blumenmarkt für Radfahrer oder Bonsai-Gehweg?

Nach zahlreichen Bauarbeiten auf der Fuhle wurde mittlerweile wurde auch der Radwegabschnitt zwischen Im Grünen Grunde und dem Bahnhof Ohlsdorf gegenüber dem Friedhof erneuert. Dort haben die verantwortlichen Behörden aber einen groben Fehler gemacht. Für den Fußgöngerverkehr bleibt seit dem Umbau so gut wie kein Platz mehr. Der Radweg wurde einseitig ausschließlich zum Nachteil des Fußgängerverkehrs verbreitert. Der ansässige Pflanzenverkauf auf dem Gehweg, der eigentlich in der jetzigen Art gar nicht genehmigungsfähig ist, müsste nun sofort unterbunden werden, damit Fußgänger den Gehweg überhaupt noch sicher nutzen könnten.


© hamburgize.com / Stefan Warda
Vor Umbau

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Vor Umbau

Der erneuerte Radweg ist weiterhin benutzungspflichtig. Demnach muss laut der VwV-StVO eine ausreichende Fläche für den Fußgängerverkehr vorgehalten werden - oder die Benutzungspflicht muss fallen.

Benutzungspflichtige Radwege dürfen nur angeordnet werden, wenn ausreichende Flächen für den Fußgängerverkehr zur Verfügung stehen. [VwV-StVO]


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Vor Umbau

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Vor Umbau


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3 Kommentare:

  1. Man hätte natürlich auch die Parkplätze, die offenbar ohnehin nicht den PLAST 6 entsprechen (andernfalls gäbe es keine bis auf den Kantstein geparkten Kfz dort; 2,30 Meter Breite würden reichen), wegnehmen können. Aber das wäre ja wie in der Kirche hinter den Altar gepinkelt.

    Der Ansatz muß sein: Benutzungspflicht und Sondernutzungserlaubnisse angreifen und sich dann dort nicht mehr blicken lassen. Denn die Auslagen wären dann Geschichte ...

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  2. Wäre ich ab und an auf dieser Straße unterwegs, gäbe es schon lange einen Widerspruch und ggf. eine Klage gegen die Benutzungspflicht. Ich verstehe die Radler nicht, die sich so etwas von den ignoranten Behörden bieten lassen.

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  3. Ich kann auf keinem der Bilder einen Radweg erkennen!
    Der grösste Teil der Fussgänger wird da auch nirgens einen Radweg sehen, also ist da auch nirgens ein Radweg.
    Die Schilder können übrigens einen radweg nur Benutzungspflichtig machen, einen erzeugen können die auch nicht und wo kein Radweg da ist auch keine Benutzungspflicht.

    Gruß Heiner

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