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3. August 2015

Irreführende Wegweisungen - Radtouristen sollten Kleve besser meiden

Misleading signposts: Cycle tourists should avoid Kleve

Aktualisiert um 19:16 Uhr
Kleve, Kavarinerstraße / Hafenstraße, Fußgängerzone: Fragwürdige Wegweisungen - © Stefan Warda


Kleve, die 50.000 Einwohner große Grenzstadt zu den Niederlanden, ist wenig einladend für Radfahrer. Trotz der unmittelbaren Nähe zu den radverkehrsfreundlichen Niederlanden sind die Klever bemüht, sich davon nicht beeinflussen zu lassen. Hoffnungsschimmer mag die Bewerbung um die Aufnahme in die "Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Städte und Kommunen in NRW" (AGFS) sein. Bei einem Aufenthalt in Kleve gibt es viele Unstimmigkeiten zu entdecken.


Kleve, Bahnhofstraße: Radwegbenutzungspflicht (VZ241) neben 90 cm breitem Fakegehweg - © Stefan Warda

In der gesamten Stadt fällt auf, dass Radwege nahezu ausnahmslos benutzungspflichtig sind. Selbst solche Radwege sind benutzungspflichtig, neben denen keine ausreichend breiten Gehwege angelegt sind. In unmittelbarer Bahnhofsnähe beträgt die Gehwegbreite neben dem Radweg lediglich 90-110 cm. Fußgänger können sich dort nicht einmal begegnen, ohne dass sie zwangsläufig auf den benutzungspflichtigen Radweg ausweichen.


Kleve, Bahnhofstraße: Radwegbenutzungspflicht (VZ241) neben 1,1 Meter breitem Fakegehweg - © Stefan Warda

Gleich mehrfach verführt die Wegweisung rund um den Innenstadtbereich und in der Innenstadt Radfahrer auf abenteuerliche Wegeführungen. Gemeinhin werden Radfahrer mit Fußgängern gleichgesetzt, denn die Wegweisung empfiehlt Radler grundsätzlich durch Fußgängerzonen zu radeln, obwohl dies nur zu bestimmten Tageszeiten erlaubt ist. Lediglich vom 1. April bis 30. November und dann nur zwischen 20 Uhr und 8 Uhr ist das Radeln bei Schritttempo in der Fußgängerzone erlaubt. Wozu dann die Wegweiser, wenn Radler quasi nur nachts durch die Fußgägnerzone dürfen? Und wo bleibt eine alternative Wegweisung als Umleitung für die restlichen Tages- und Jahreszeiten, währenddessen Radeln in der Fußgängerzone verboten bleibt?


Kleve, Kavarinerstraße / Hafenstraße: Die Radroute führt durch eine Fußgängerzone, in der Radeln nur zwischen 20 Uhr und 8 Uhr erlaubt ist. Eine Umleitung für die Sperrzeiten ist nicht angegeben - © Stefan Warda

Kleve, Kavarinerstraße / Hafenstraße - Fußgängerzone - © Stefan Warda

Kleve, Herzogstraße / Minoritenstraße: Die Radroute führt durch die Fußgängerzone, die jedoch nur für zwölf Stunden täglich für den Radverkehr freigegeben ist. Eine Umleitung für die Sperrzeiten fehlt - © Stefan Warda

Kleve, Große Straße / Kavarinerstraße: Wegweisung mitten in der Fußgängerzone - © Stefan Warda

Kleve, Große Straße / Fischmarkt:
Diese Personen haben sich dem Radverkehrsleitbild der Stadt Kleve angepasst. Fußgänger, die Fahrräder schieben - © Stefan Warda

Kleve, Stechbahn / Große Straße: In diesem Teil der Fußgängerzone im Verlauf einer Radroute ist Radeln nur von April vis  November und dann auch nur zwischen 20 und 8 Uhr erlaubt. Der Buslinienverkehr ist hier jedoch ganzjährig erlaubt - © Stefan Warda

Kleve, Stechbahn / Große Straße - Fußgängerzone: Bulinienverkehr uneingeschränkt erlaubt, Radverkehr dagegen temporär eingeschränkt - © Stefan Warda



An anderer Stelle weist die Wegweisung Radler zum Verstoss gegen das Verbot der Einfahrt an. Am Kleinen Markt wird Radlern empfohlen durch eine nicht freigegebene Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung zu radeln, und dann weiter durch eine ganzjährig nicht freigegebene Fußgängerzone.


Kleve, Kleiner Markt / Probsteistraße: Verbot der Einfahrt im Verlauf der Radroute - © Stefan Warda

Kleve, Kirchstraße / Kleiner Markt: Fußgängerzone ohne Radfreigabe im weiteren Verlauf der ausgewiesenen Radroute - © Stefan Warda


Nicht so genau nehmen es die Klever mit ihrem Buslinienverkehr. Eine Kampfbuslinie durchfährt die Fußgängerzone der Großen Straße, obwohl diese weder für Kfz noch für Buslinenverkehr freigegeben ist.


Kleve, Große Straße / Wasserstraße: Kampflinienbus in der Fußgängerzone. Der Buslinienverkehr ist hier nicht erlaubt - © Stefan Warda

Kleve, Große Straße / Gerwin: Während der Buslinienverkehr in diesem Abschnitt der Fußgängerzone zeitlich uneingeschränkt freigegeben ist, dürfen Radfahrer hier nur von April bis November zwischen 20 Uhr und 8 Uhr radeln - im Schritttempo - © Stefan Warda


Entlang der Hauptverkehrsstraßen ist Radeln nicht sonderlich vergnüglich. Auf der Emmericher Straße verlaufen schmale benutzungspflichtige Fakeradwege abschnittsweise in der Dooringzone unmittelbar am Fahrbahnrand, in der Tiergartenstraße in Richtung Nijmegen sollen Radler abmarkierte Gefärdungsstreifen in der Dooringzone benutzen.


Kleve, Tiergartenstraße: Gefährdungsstreifen - © Stefan Warda


Vielleicht kann die Bewerbung zur Aufnahme in den Club der "fahrradfreundlichen Städte" bewirken, dass nach einer Abnahme die Experten der AGFS der Stadt Kleve die eine oder andere Auflage zur Besserung auferlegen. Doch um fahrradfreundlicher zu werden bedürfte es nur eines Besuchs der rund 25 Kilometer entfernten fahrradfreundlichen Stadt Nijmegen, und danach den desolaten Radverkehr entsprechend zu koordinieren.



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1 Kommentar:

  1. Offenbar lebt man in Kleve geistig noch in der Zeit des Absolutismus und hat vom Grundgesetz:

    "(3) [...] die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden."

    noch nie gehört.

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