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23. März 2015

Vorrang für zukünftige Veloroute 6 abgelehnt

No priority for cyclists along future cycle route 6 along Eilbekkanal


Geplante Veloroute 6 an der Kreuzung Immenhof / Lerchenfeld mit Blick in Uferstraße. Eine Ampel an dieser Stelle sei nicht verkehrssicher - © Stefan Warda



2012 wurden die Fahrradstraße in Uferstraße, Von-Essen-Straße und Lortzingstraße und der erneuerte Radweg durch den Friedrichsberger Park feierlich eröffnet. Damit wurde ein längeres zusammenhängenden Teilstück der zukünftigen Veloroute 6 zwischen Lerchenfeld und Krausestraße parallel zum Eilbekkanal und der Eilbek nutzbar. Seitdem herrscht aber Stillstand. Noch gibt es keine Wegweisung für die geplante Veloroute, noch fehlt es an einer Anbindung von der Uferstraße beim Lerchenfeld bis zum Rathausmarkt. Im letzten Jahr erfolgten zwar einige Vorarbeiten rund um die Schwanenwikbrücke. Auch sollte die Busbeschleunigung für die Papenhuder Straße im Kreuzungsbereich Hartwicusstraße / Papenhuder Straße / Mundsburger Brücke weitere Trassenteile für die geplante Veloroute 6 bringen. Ein großer Knackpunkt bleibt allerdings noch die Querung der vierspurigen Straße Lerchenfeld bei der Wartenaubrücke. Seit 2012 kümmerte sich die Verkehrsbehörde stattdessen um die endgültige Fertigstellung der Veloroute 8 vom Hauptbahnhof bis Hammer Berg. Diese wurde im Juli 2014 vollendet. Im Sommer 2014 wurde der Radweg am Oberhafen vollständig und mit dem Bürgermeister eingeweiht. Seit Ende letzten Jahres werden Feldstraße und Neuer Kamp für die Veloroute 1 umgebaut. Und als Schnellschuß kam Ende letzten Jahres der Umbau des Harvestehuder Wegs im Verlauf der Veloroute 4 zur Fakefahrradstraße.


© hamburgize.com / Stefan Warda
Der Verlauf der geplanten Veloroute 6 am Eilbekkanal und der Eilbek. Die durchgezogene Linie stellt den eingeweihten Bereich dar. Zwischen Lerchenfeld und Richardstraße wird auf einem gemeinsamem Geh- und Radweg geradelt, zwischen Richardstraße und Friedrichsberger Straße hat es die Fahrradstraße, im Friedrichsberger Par und am Eilbektal getrennte Geh- und Radwege. Die Anschlüsse Richtung Farmsen und in die Innenstadt sind bislang noch nicht geklärt

Bislang ist die zukünftige Veloroute 6 an den Kreuzungen mit Lerchenfeld, Richardstraße, Wagnerstraße und Friedrichsberger Straße nicht vorfahrtberechtigt. An der Kreuzung mit der Friedrichsberger Straße wurde  im Rahmen des Fahrradstraßenausbaus eine Querungshilfe im Form einer Sprunginsel eingerichtet. Die Zwangsführungen im Zickzack zu den signalisierten Kreuzungen an der parallelen Eilenau wurden aufgehoben. Radler dürfen seit 2012 direkt die Wagnerstraße und Richardstraße kreuzen, müssen aber in einem Stück die zweispurigen Straßen queren. Dies kann zu längeren Wartezeiten führen.

Geplante Veloroute 6, Uferstraße / Lerchenfeld: Radfahrende kreuzen regelwidrig das Lerchenfeld - © Stefan Warda

Ein Antrag der PIRATEN-Partei verfolgt den Ausbau der zukünftigen Veloroute 6 über die Querstraße Lerchenfeld, Wagnerstraße, Richardstraße und Friedrichsberger Straße.

Der Bezirksamtsleiter möge sich für die Prüfung der folgenden Punkte einsetzen:
1. Die Veloroute 6 wird bei der Querung über die Friedrichsberger Straße vorfahrtsberechtigt.
2. Die Veloroute 6 wird bei der Querung über die Richardstraße vorfahrtsberechtigt. Die Aufpollerung wird entfernt.
3. Die Veloroute 6 wird bei der Querung über die Wagnerstraße vorfahrtsberechtigt. Die Aufpollerung wird entfernt.
4. Am Lerchenfeld wird als Unterstützung eine zusätzliche Ampel für den Rad- und Fußgängerverkehr installiert, die auf die Ampel an der Kreuzung Lerchenfeld/Eilenau abgestimmt ist.


Wartenaubrücke / Uferstraße: Die Zweirichtungsanordnung für die Radwege auf beiden Seiten der Wartenaubrücke wurde mittlerweile entfernt. Radler können ohnehin nicht regelkonform das Lerchenfeld queren. In Richtung Innenstadt wäre ein Umweg über die Kreuzung Mundsburg / Hamburger Straße notwendig, in Richtung Dulsberg über die Kreuzung mit Eilenau. Solche Angebote akzeptieren Radler natürlich nicht . . .- © Stefan Warda

Mittlerweile ist die Prüfung des Antrags abgeschlossen. Das Ergebnis liegt vor. Das Bezirksamt lehnt in Rücksprache mit dem PK31 die Vorfahrtregelung für die geplante Veloroute an Friedrichsberger Straße und Richardstraße ab, da dort Tempo 50 gilt und die Verkehrsmenge auf diesen Straßen höher sei als auf der geplanten Veloroute.

Die Richardstraße und die Friedrichsberger Straße sind Bezirksstraßen mit besonderer Bedeutung. Es sind Sammelstraßen in denen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von50 km/h gefahren werden darf.
Bei Kreuzungen mit Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h sollte der selbstständig geführte Radweg aus verkehrssicherheitstechnischen Gründen wartepflichtig bleiben. Der Verkehr der Richardstraße und der Friedrichsberger Straße sind noch bedeutendhöher als der Radverkehr auf der Veloroute 6, sodass eine Änderung der Vorfahrtsberechtigung nicht begreifbar gestaltet werden könnte.
Die Bevorrechtigung eines selbstständig geführten Radweges kommt nur infrage, wenn es sich bei der kreuzenden Straße um eine Anliegerstraße in einer Tempo-30-Zone ohne Busverkehr handelt ( z.B. Uferstraße/Von-Essen-Straße und Lortzingstraße/Bürger-straße).

Der Zweirichtungsradverkehr auf der Wartenaubrücke ist mittlerweile aufgehoben. Die Radwege waren dazu weder geeignet, noch gibt es an der Kreuzung mit Eilenau ausreichende Aufstellflächen für Radle - © Stefan Warda

Geplante Veloroute 6, Immenhof / Wartenaubrücke: Bis zur Aufhebung des Zweirichtungsverkehrs über die Wartenaubrücke gab dieses Schild die nicht veloroutengerechte Radverkehrsführung vor. Auch an den Kreuzungen mit Richardstraße und Wagnerstraße waren Radler verpflichtet jeweils solche Umwege zu fahren - © Stefan Warda

Für die Kreuzung mit der Wagnerstraße, die zum Vorbehaltsnetz gehört, hat die Verkehrsbehörde eine Vorfahrtregelung für die geplante Veloroute bereits zuvor abgelehnt.

Eine unsignalisierte vorfahrtsberechtigte Querung der Hauptverkehrsstraße Wagnerstraße mit einer werktäglichen Verkehrsbelastung von rund 17.000 Kfz und Buslinienverkehr ist aus verkehrssicherheitsrelevanten Gesichtspunkten nicht möglich.

An der Kreuzung mit Lerchenfeld bleibt vorerst alles, wie es ist. Radler müssen dort entweder über die vierspurige Straße schieben, stadtauswärts bleibt noch die Möglichkeit einen Umweg über die Wartenaubrücke und rund um die Kreuzung Wartenau / Eilenau und zurück zu radeln. Mittelfristig wird geprüft, ob entweder Schilder (Achtung, Radfahrer kreuzen) am Lerchenfeld aufgestellt werden, oder der Verlauf der Veloroute stadteinwärts ab Richardstraße über Eilenau erfolgen soll. Eine Ampel oder eine Untertunnelung würden laut Verkehrsbehörde ausscheiden.

Die Errichtung einer zusätzlichen Lichtsignalanlage (LSA) als Überquerungshilfe für Radfahrer Höhe Uferstraße/Immenhof, eine Sprunginsel als Querungshilfe, ein vorgezogener Haltebalken um 50 m vor die anschließend vorhandene LSA und eine Brückenunterführung mittels Rampen wurden überprüft und waren aus verkehrssicherheitsrelevanten sowie bautechnischen Gründen nach derzeitiger Einschätzung nicht möglich.

Die Querung einer wichtigen Veloroute über eine vierspurige Straße mit durchgezogener Mittellinie  scheint demnach ohne gesicherte Querung sicherer zu sein als mit Ampel. Wahrscheinlich muss es erst Opfer geben, wie an der Ampel mit der Bundesstraße, um eine sinnvolle Querung im Verlauf der geplanten Veloroute einzurichten.


© hamburgize.com / Stefan Warda
Neue Führung für die zukünftige Veloroute 6 geplant: Stadteinwärts entlang Eilenau, stadtauswärts mit einem Umweg über Wartenaubrücke und die Kreuzung mit Eilenau

Uferstraße / Wagnerstraße vor dem Ausbau mit Fahrradstraße: Radler mussten auf gemeinsamen Geh- und Radwegen absurde Umwege über die Brücke bis zur Kreuzung mit Eilenau radeln - © Stefan Warda

Geplante Veloroute 6, Uferstraße / Wagnerstraße heute: Radler müssen heute direkt über die Querstraße - © Stefan Warda

Ein Tunnel unter dem Lerchenfeld im Verlauf der geplanten Velorute 6 soll laut Behörden aus nicht näher genannten Gründen ausscheiden


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2 Kommentare:

  1. Kleiner Hinweis zu den Zuständigkeiten und Begrifflichkeiten: Die Ausführung der Velorouten obliegt i.d.R. den Abteilungen der Bezirksämter (Management des öffentlichen Raumes). Die Veloroute 8 wird (östlich der Burgstraße) vom Bezirk Mitte, die 6 wahrscheinlich von Nord hergestellt und somit vollständig unabhängig voneinander geplant und gebaut. Lediglich die grundsätzliche Linienführung stammt zentral vom Amt für Verkehr als (derzeitiger) Teil der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation.
    Die Bezirksämter werden dabei als Straßenbaubehörden bezeichnet. Die Straßenverkehrsbehörde ist in Hamburg die Polizei und somit der Innenbehörde zugehörig. Wenn von der Verkehrsbehörde gesprochen wird, fühlt sich daher in HH die Polizei angesprochen ;-)

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    1. Kleiner Hinweis zu den Zuständigkeiten und Begrifflichkeiten: Das Geld für die Velorouten kommt von der BWVI (hier genannt Verkehrsbehörde), die Ausführung übernehmen mittlerweile überwiegend die Bezirke. Gibt es kein Geld, kommt keine Veloroute. Können sich die Gremien in den Bezirken nicht auf eine Linienführung oder Ausführungsdetails einigen, kommt keine Veloroute. Die "Innenbehörde" heißt übrigens Behörde für Inneres und Sport. Zu den Straßenverkehrsbehörden gehören neben den Abteilungen in den jeweiligen Polizeikommissariten noch als übergreifende Fachbehörde die Verkehrsdirektion.

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