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17. Januar 2014

Radfahren bleibt gefährlich: Kreuzungsumbau Ratsmühlendamm / Maienweg / Brombeerweg / Erdkampsweg

Cycling Remains Dangerous - Reconstruction Intersection Ratsmühlendamm / Maienweg / Brombeerweg / Erdkampsweg

Aktualisiert am 19.01.2014
© hamburgize.com / Stefan Warda
Vorrang für den Autoverkehr: Radfahrer sollen nicht geradeaus fahren
No way for cyclists in Car City Hamburg: Cyclists should not go straight ahead

Neuen Radwegemurks bescherte der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) im Oktober 2013 den Radfahrern in Fuhlsbüttel. Die Kreuzung Ratsmühlendamm / Brombeerweg / Maienweg / Erdkampsweg ist eine unter mehreren großen Straßenkreuzungen, die letztes Jahr vollkommen umgestaltet wurde. Am Ratsmühlendamm ging es allerdings nicht um das Busbeschleunigungsprogramm, sondern um eine Grundinstandsetzung. Zwischen August und Oktober wurden die Fahrbahndecken erneuert, Gehwege und Verkehrsinseln verändert und für Radfahrer gab es neue Radwegeführungen im Kreuzungsbereich. Die historischen abgesetzten Furten wurde durch geradlinige ersetzt. Zwei bei Radfahrern besonders gefürchtete freie Rechtsabbieger wurden beseitigt.


© hamburgize.com / Stefan Warda


Die Radwegebenutzungspflichten sind in den angrenzenden Straßenzügen bis auf den Ratsmühlendamm Richtung Fuhle z.T. schon vor mehreren Jahren aufgegeben worden. Leider blieb die Radwegpflicht auf die umgebaute Kreuzung zulaufend weiterhin bestehen, selbst wenn hinter dem Knoten die "Radwege" oder was behördlicherseits als solches bezeichnet wird nicht mehr benutzt werden müssen oder können. Offenbar geht es wieder mal um die Räumzeiten, also den Vorrang des Autoverkehrs im Kreuzungsbereich.

Unbenutzbare Fake-"Radwege" sollen weiterhin benutzt werden

Die vor dem Umbau vorliegenden Problemstellen für den Radverkehr wurden nur zum Teil beseitigt.  Fehlende Wegebeziehungen wurden nicht ergänzt. Die vermutlich eng gezogenen Planungsgrenzen berücksichtigten nicht die an die Kreuzung anschließenden unbenutzbaren Fake-"Radwege". Diese fehlende Weitsicht über den Tellerrand hinaus kann nur mit Ignoranz erklärt werden und passt bestens in das Leitbild der autogerechten Stadt. Die Radwegführungen im Kreuzungsbereich zwingen Radfahrer im Maienweg und im Erdkampsweg auf unbenutzbare Fake-"Radwege". Der westliche Teil des Ratsmühlendamms ist für Radfahrer gar nicht über die Kreuzung erreichbar.

Auch die Ankündigungen der Pressesprecherin der Verkehrsbehörde entsprachen nicht der Wahrheit.

Die Kreuzung Ratsmühlendamm/Brombeerweg/Maienweg kann nach Abschluss der Asphal-tierungs- und Markierungsarbeiten bereits am Montag, den 14.10.2013 für alle Verkehrsteil-nehmer freigegeben werden.

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Benutzungspflichtiger "Radweg": Noch sechs Wochen nach der offiziell verkündeten Verkehrsfreigabe für alle Verkehrsteilnehmer gab es keine Führung für Radfahrer im Kreuzungsbereich entlang des Ratsmühlendamms

Leider war die Kreuzung für Radfahrer nicht freigegeben worden. Die Radwege waren sogar noch sechs Wochen nach dem angekündigten Ende der Bauarbeiten unbenutzbar. Verkehrsführungen im Baustellenbereich, so wie es die Regelwerke vorsehen, gab es für Radfahrer abschnittsweise nicht. Der benutzungspflichtige Radweg im Ratsmühlendamm endete als Sackgasse vor einer Absperrung. Keine Aufleitung auf die Fahrbahn, der Gehweg war zu aller Deutlichkeit mit dem Verkehrszeichen 239 (Gehweg) mit dem beliebten Zusatzzeichen "Radfahrer absteigen" deklariert. Entgegen den regelmäßigen Ankündigungen der Verkehrsbehörde, Radfahrer könnten Baustellenbereiche jederzeit passieren, lag auch für diese Kreuzung wieder eine Falschmeldung vor: Radfahrer konnten leider wiederholt nicht passieren.


Aus Richtung Maienweg

Von Süden nach Norden geht es entlang des Maienwegs den Ratsmühlendamm querend in den Brombeerweg. Im Maienweg müssen Radler auf der Fahrbahn fahren, da es vor der Kreuzung keine Radverkehrsanlagen gibt. Hinter der Kreuzung werden Radler auf einen Radweg geleitet. Radler dürfen jedoch auf die Fahrbahn wechseln, was sich sich allerdings auch empfiehlt. Denn der Radweg im Brombeerweg löst sich im weiteren Verlauf auf (unbenutzbarer Fake-"Radweg" ohne B-Zwang). In Richtung Hummelsbütteler Landstraße gibt es keine sinnvolle Radverkehrsführung, richtige Radverkehrsanlagen hat es dort schließlich auch nicht. Die an den Autoverkehr denkenden Planer hatten vorgesehen, dass Radler RichtungHummelsbütteler Landstraße den Brombeerweg in einem Tunnel auf die linke Straßenseite unterqueren, von dort dann wieder auf die rechte Straßenseite oberirdisch wechseln. Wer das weiße kleine Schildchen am rechten Straßenrand verpasst hat kommt als Radler vom Brombeerweg nicht mehr nach links in die Hummelsbütteler Landstraße.


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Vom Maienweg in Richtung Norden: Scharze Linien stellen die Fahrbahnnutzung dar, rote Linie Radwegeführungen. Vom Maienweg nach links in den Ratsmühlendamm gibt es keine Radwegeführung. Hier muss entweder auf der Fahrbahn geradelt werden, oder aber ein Umweg über den Erdkampsweg bis zur Hummelsbütteler Landstraße genommen werden. Auf die Fahrbahn im Erdkamspweg kommen Radler nur, wenn sie im Maiernweg über die Fahrbahn nach links abbiegen. Der Fake"-Radweg" im Erdkamspweg hat keinen Benutzungszwang. Im Brombeerweg gibt es ab Ratsmühlendamm keinen Benutzungszwang. In Richtung Hummelsbütteler Landstraße (auch dort kein B-Zwang) sollen Radler auf dem Radweg indirekt abbiegen und den Fußgängertunnel unter dem Brombeerweg nutzen

Doch Halt. Wer sich im Maienweg kurz vor der Kreunzung schon eher links auf der Fahrbahn einsortiert hat, der wird das Verkehrszeichen 237 in Höhe des letzten Hauses vor der Kreuzung wahrscheinlich übersehen. Und ist der Radler schon auf der linken von drei Fahrspuren wird er nicht mehr ganz rechts auf den benutzungspflichtigen Radweg wechseln können. Außerdem gibt es leider auch keine Radverkehrsführung nach links in den Ratsmühlendamm und auch nicht nach links auf die Fahrbahn des Erdkampsweg. Zwar hat es im Erdkampsweg keinen Benutzungszwang, doch wer dem benutzungspflichtigem Radweg im Maiernweg folgt, der landet im Erdkampsweg zwangsläufig auf einem unbenutzbaren Fake-"Radweg". Die nächste Bordsteinabsenkung gibt es erst bei der Hummelsbütteler Landstraße. Kompliziert wird es für solch anspruchsvolle Radler, die den Radwegen folgend vom Maienweg nach links in den westlichen Teil des Ratsmühlendamms wollen, zu den Haus-Nummern 22-26. Diese Häuser sind nur erreichbar, wenn der Radler zunächst in den Erdkampsweg biegt, dort den Fake-"Radweg" bis Hummelsbütter Landstraße nimmt, dort ganz außen um die Kreuzung wendet, den Erdkampsweg wieder hinunterradlelt und bei Haus-Nr. 3 an der Nebenfahrbahn rechts abbiegt Richtung Ratsmühlendamm. Etwas vereinfachen lässt sich der U-Turn, wenn der Radler über die hohe Bordkante den Fake"-Radweg" im Erdkamspweg verlässt, die durchgezogene Mittellinie auf der Fahrbahn beachtet und unmittelbar an der Kreuzung Erdkampsweg / Hummelsbütteler Landstraße über die linke Fahrspur wendet. Da es allerdings keine Radwegführung vom Maienweg in den Ratsmühlendamm Richtung Westen gibt darf der Radler ganz legal auf der Fahrbahn fahren, trotz Radwegzwang. Denn wo es keinen Radweg gibt muss der Radler auf die Fahrbahn, solange es sich nicht um einen Kraftfahrzeugstraße oder Autobahn handelt.


Maienweg Richtung Ratsmühlendamm

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Maienweg / Ratsmühlendamm vor dem Kreuzungsumbau: Der benutzungspflichtige Radweg beginnt am letzten Haus vor der Kreuzung, wegen der Räumzeit natürlich

© Joachim Holstein
Maieweg / Ratsmühlendamm nach dem Kreuzungsumbau: Die Räumzeiten wurden nicht an die Belange des Radverkehrs angepasst. Der Benutzungszwang für den Radwegstummel vor der Kreuzung ist geblieben (Foto: Joachim Holstein)

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Maienweg zwei Häuser vor der Kreuzung mit dem Ratsmühlendamm: Der regelkonform fahrende Radler nähert sich von der Fahrbahn kommend der Kreuzung. Schließlich gibt es in diesem Straßenabschnitt keinen Radweg, und das Gehwegradeln ist bekanntlich verboten. An dieser Stelle wird sich der Radler entscheiden müssen, über welche Wege er die Kreuzung befährt. Ganz rechts über dem Autodach ist kaum erkennbar ein Verkehrszeichen 237. Übersieht der Radler das VZ237 wird er sich zum Abbiegen nach links Richtung Erdkampsweg oder Ratsmühlendamm schon hier auf die linke Fahrspur begeben

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Maienweg / Ratsmühlendamm: Ist der Radler zügig bis hierhin geradelt, hat er das VZ237 am rechten Rand vermutlich übersehen und wird auf der Fahrbahn weiterradeln

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Maienweg, zwei Häuser vor der Kreuzung mit dem Ratsmühlendamm: Dies ist zwar kein Radweg, doch die Behörden führen dieses Betonsteinchenbändchen weiterhin in der Hamburger "Radwege"-Statistik - macht sich gut für Bewerbungen um Umwelthauptstadt-Auszeichnungen

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Maienweg vor der Kreuzung mit dem Ratsmühlendamm: Fake-"Radweg" für die Radwegstatistik der "Umwelthauptstadt"

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Maienweg vor der Kreuzung mit dem Ratsmühlendamm: Fake-"Radweg" für die Radwegstatistik der "Umwelthauptstadt". VZ315 erlauben das Abstellen der Autos neben dem roten Kleinpflasterstreifchen


Brombeerweg ab Ratsmühlendamm

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Brombeerweg / Ratsmühlendamm vor dem Kreuzungsumbau: Ein freier Rechtsabbieger gefährdete den Radverkehr. Die rot eingefärbte Furt musste im Zweirichtungsverkehr befahren werden. Diese Radverkehrsführung war alles andere als geradlinig

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Maienweg / Brombeerweg nach dem Kreuzungsumbau: Radler werden nun relativ geradlinig über die Kreuzung mit dem Ratsmühlendamm in den Brombeerweg geleitet

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Brombeerweg / Ratsmühlendamm: Für den Radler aus Richtung Maienweg hat es im Brombeerweg keinen Benutzungszwang. Er darf sich nun entscheiden, ob er rechts den Radweg benutzt oder aber nach der Ampel auf die Fahrbahn fährt. Nur über die Fahrbahn kommt er direkt in die Hummelsbütteler Landstraße und muss in Richtung Alte Landtraße auf dem Brombeerweg später nicht über die hohe Bordkante den unbenutzbaren Fake-"Radweg" verlassen

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Brombeerweg kurz hinter der Gabelung mit der Hummelsbütteler Landstraße: Nicht mehr benutzungspflichtiger Fake-"Radweg". Radfahrer fahren hier besser auf der Fahrbahn

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Brombeerweg / Hummelsbütteler Landstraße: Radfahrer auf dem Weg in die Hummelsbütteler Landstraße, die auf diesem Radweg nach links Ausschau halten zu einem Abzweig in die Hummelsbüttler Landstraße, werden dieses kleine weiße Schildchen übersehen. Leider verpassen sie dadurch auch die Abfahrt zur Hummelsbütteler Landstraße, es gibt anschließend kein Zurück



Aus Richtung Brombeerweg

Auf die Kreuzung mit dem Ratsmühlendamm zulaufend hat es im Brombeerweg einen benutzungspflichtigen Radweg. Dies hat Gründe in der Bevorrechtigung des Autoverkehrs. Es geht natürlich auch hier wieder wie in Hamburg üblich um die Räumzeiten. Seit letztem Jahr sind allerdings der B-Zwang in der Alten Landstraße und im Brombeerweg bis kurz vor die Kreuzung mit der Hummelsbütteler Landstraße aufgehoben worden. Nur für das Reststück bis zur neugestalteten Kreuzung mit dem Ratsmühlendamm gilt der B-Zwang. Auch in der Hummelsbüttler Hauptstraße und der Hummelsbütteler Landstraße wurde der B-Zwang aufgehoben - bis auf ein kurzes Stück zwischen Schanzenberg und Brombeerweg.


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Brombeerweg Richtung Maienweg und Ratsmühlendamm - Radwegführung rot und Fahrbahnführung schwarz: Nur wegen der autoverkehrsgerechten Räumzeiten an den beiden Kreuzungen Brombeerweg / Hummelsbütteler Landstraße und Brombeerweg / Ratsmühlendamm hat es im Brombeerweg Richtung Süden  noch eine Radwegbenutzungspflicht

Der b-pflichtige Radweg im Brombeerweg wurde zwischen Hummelsbütteler Landstraße und Ratsmühlendamm ab der Bushaltestelle komplett erneuert. Dabei wurde der Gehweg stellenweise extrem eingeengt. Hinter der Bushaltestelle wird der Radweg auf die Fahrbahn verschwenkt. Eine Radspur führt geradeaus in den Maienweg. Die umständliche und nicht ungefährliche Führung über den freien Rechtsabbieger wurde dadurch beseitigt.

Ein besonders schwerwiegender Fehler ist die Führung der Radler über die Kreuzung auf den nicht benutzbaren Fake-"Radweg" im Maienweg. Im Maienweg bleibt Radlern nichts anderes übrig als auf der Fahrbahn zu fahren. Radler, die zügig vorankommen wollen müssen daher schon ab Brombeerweg vor der Kreuzung auf die rechte Fahrspur wechseln, damit sie hinter der Kreuzung beim Radwegende nicht ein weiteres Mal anhalten müssen, um die folgende Autoschlange vorbeizulassen. Das Verständnis der Autofahrer für dieses Verhalten wird sich allerdings sehr in Grenzen halten. Bekannte Szenen mit Autofahrern, die auf den Radweg weisen, werden sich sicherlich einstellen. Aber diese Belehrungen und Aggressivitäten hätten durch eine sorgfältige Planung vermieden werden können. Ohnehin fehlt hinter der Kreuzung eine adäquate Lösung für eine attraktive Radverkehrsführung, die den Bedürfnissen aller Radfahrer gerecht wird.


Brombeerweg Richtung Ratsmühlendamm

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Brombeerweg: Erneuerter b-pflichtiger Radweg engt Gehweg stark ein

Brombeerweg / Erdkampsweg / Ratsmühlendamm vor dem Umbau mit schmalem Radwegelchen: Ein unbeliebter freier Rechtsbabbieger verlangte eine umständliche Radverkehrsführung

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Brombeerweg / Erdkampsweg / Ratsmühlendamm: Der Radweg verschwenkt vor der Kreuzung auf die Fahrbahn. Für Radfahrer wurde eine Radspur geradeaus in Richtung Maienweg markiert (Foto: Joachim Holstein)

Brombeerweg / Erdkampsweg / Ratsmühlendamm: Radfahrer Richtung Ratsmühlendamm (Alster / Fuhle) dürfen sich auch links auf entsprechende Fahrspur zum direkten Linksabbiegen einordnen. Beim Fahrspurenwechsel müssen Radler allerdings zunächst die Kfz vorbeilassen, was in der Hauptverkehrszeit wohl mit Wartezeiten verbunden sein dürfte. Dann wäre das indirekte Abbiegen vermutlich vorzuziehen

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Brombeerweg / Erdkampsweg / Ratsmühlendamm: Nach rechts Richtung Erdkampsweg / Ratsmühlendamm (Hummelsbütteler Landstraße) dürfen Radler auch die Rechtsabbiegespur nutzen

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Brombeerweg / Maienweg: Die neue Radspur führt geradlinig und geradeaus in den Maienweg


Maienweg ab Ratsmühlendamm

© Joachim Holstein
Maienweg / Ratsmühlendamm: Die Radspue aus Richtung Brombeerweg mündet am Maienweg auf einen Stummelradweg, der am nächsten Baum endet (Foto: Joachim Holstein)

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Maienweg kurz nach der Kreuzung mit Ratsmühlendamm: Hier endet der Stmmelradweg, es gibt keine Aufleitung auf die Fahrbahn, obwohl dafür zwischen Kreuzung und diesem Baum Platz genug vorhanden ist.

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"Kampfradeln" im Maienweg: Das Vorhalten solcher Fake"Radwege"-Angebote fühhrt zu Regelverstößen. Eigentlich soll es laut der Radverkehrsstrategie für Hamburg diese Kombination von Parkplatz und "Radweg" nicht mehr geben

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Maienweg: Fake-"Radweg"

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Maienweg - Fake-"Radweg"

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Maienweg - Fake-"Radweg"

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Maienweg: Radler fahren auf der Fahrbahn häufig als Pulkführer. Wegen des hohen Verkehrsaufkommens haben folgende Fahrzeuge keine Chance Radfahrer zu überholen - über lange Streckenabschnitte. Für ungeübte Radfahrer ein Problem, daher die vielen Kampfradler auf dem Gehweg. Zur Förderung des Radverkehrs, wie es die Radverkehrsstrategie beabsichtigt, fehlt hier ein passendes Angebot



Aus Richtung Ratsmühlendamm (Alster)

Aus Richtung Fuhle sowie Welingsbütteler Landstraße gibt es entlang Ratsmühöendamm Radwegezwang. Über die Ratsmühlendammbrücke fährt es sich auf einem älteren Radweg. Der frühere freie Rechtsabbieger an der Kreuzung mit dem Brombeerweg mit der schlechten Führung wurde beseitigt. Nun hat es eine nahezu geradlinige Führung über die Rechtsabbiegspur in den Brombeerweg. Für den Radverkehr geradeaus zum Erdkampsweg gibt es eine eigene Lichtzeichenanlage, die vermutlich durch Überfahren einer Kontaktschleife im Radweg ausgelöst wird.


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Unterer Ratsmühlendamm Richtung oberer Ratsmühlendamm und Erdkampsweg: Radweg als rote Linie, Fahrbahnnutzung als schwarze Linie, gestrichelte graue Linie die direkte Radverkehrsführung auf der Fahrbahn für geübte Radfahrer.

Nach Queren der Rechtsabbiegespur zum Brombeerweg geht es auf eigener Radspur geradlinig und fahrbahnnah weiter - aber nicht zum oberen Teil des Ratsmühlendamms, sondern auf den Fake-"Radweg" im Erdkampsweg. Der obere Teil des Ratsmühlendamms ist für Radler weiterhin nicht angeschlossen an die Radverkehrsführung vom unteren Teil des Ratsmühlendamm. Dies wurde auch nicht durch den Kreuzungsumbau behoben. An der Einmündung in den Erdkampsweg besteht keine Möglichkeit noch links rüber in den oberen Ratsmühlendamm zu schwenken, da die durchgezogenen Linien dies nicht zulassen.

Schwerwiegende Planungsfehler

Ein weiterer schwerwiegender Planungsfehler ist die fehlende Aufleitung auf die Fahrbahn hinter der Kreuzung. Vielleicht wurde die Planungsgrenze so eng gezogen, dass lediglich der Autoverkehr von den Umbauten profieren sollte. Hinter der Kreuzung hat es keinen Radwegezwang. Dennoch führt die Radspur über die Kreuzung auf den unbenutzbaren Fake-"Radweg". Zunächst führt es um ein Gebüsch herum, das den "Radweg" regelmäßig nahezu komplett überwuchert. Anschließend wird der "Radweg" an den Fahrbahnrand herangeführt. Rechts vom "Radweg" dürfen allerdings immer noch Autos abgestellt werden, obwohl dies im Widerspruch zur Radverkehrsstrategie steht. Radler riskieren auf dem "Radweg" von sich öffnenden Fahrzeugtüren auf die Fahrbahn gekickt und von nachfolgenden Autos überrollt zu werden - da hilft auch kein Fahrradhelm. Der mangelnde Unterhalt des "Radwegs" trägt auch nicht zur Verkehrssicherheit bei. Radfahrer, die zu den Häusern des oberen Ratsmühlendamms zwischen Erdkampsweg und Hummelsbütteler Landstraße gelangen wollen, sind auf dem Radweg im Erdkampsweg in eine Falle geraten. Ihnen bleibt nichts anderes übrig als bis zur Kreuzung mit der Hummelsbütteler Landstraße zu radlen, dort zu weden, den Erdkampsweg wieder hinunter zum Ratsmühlendamm zu rollen und dann rechts in den oberen Teil des Ratsmühlendamms abzubiegen.

Wer sicher in den oberen Teil des Ratsmühlendamms möchte muss schon ab Wellingsbütteler Landstraße / Strukholt auf die Fahrbahn wechseln und direkt und geradeaus mit den Kraftzeugen über die linke Fahrspur fahren. Dies ist legal, da keine Radverkehrsführung vorhanden ist. Ob diese Regelung den mitfahrenden Autolenkern bekannt ist, darf bezweifelt werden. Aggressives Revierhalten kann also auch hier erwartet werden.


Unterer Ratsmühlendamm Richtung Brombeerweg

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Ratsmühlendamm / Struckholt: Hier beginnt der b-pflichtige Abschnitt, der bis zur Kreuzung reicht. Radfahrer, die in den oberen des Ratsmühlendamms gelangen woll, müssten hier auf die Fahrbahn wechseln

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Ratsmühlendamm / Brombeerweg vor dem Umbau: Der freie Rechtsabbieger mit der kritischen Radverkehrsfürhung wurde beseitigt

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Ratsmühlendamm Richtung Brombeerweg - neue Fahrbahnecke, alter Radweg (Foto: Joachim Holstein)

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Ratsmühlendamm / Brombeerweg: Für Hamburger Standards vorbildlich die Wartezone für den Geradeausverkehr. Der Radverkehr nach rechts in den Brombeerweg wird somit kaum durch wartende Radler gestört [Vergleiche Veloroute 3 und Kopenhagen]

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Ratsmühlendamm / Brombeerweg: Vermutlich beim Überfahren des roten Balkens lösen Radler das Grünlicht zum Queren der Abbiegespur aus

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Ratsmühlendamm / Brombeerweg: Leider führt die Radspur nicht geradeaus weiter in den oberen Teil des Ratsmühlendamms, sondern nur nach rechts in den Erdkampsweg. Allerdings hat es weder für den Erdkampsweg noch für den oberen Ratsmühlendamm einen Radwegezwang. Wer also nun geradeaus weiter radeln möchte muss auf die linke Fahrspur schwenken

Oberer Ratsmühlendamm / Erdkampsweg

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Erdkampsweg / Ratsmühlendamm: Die Radspur vom unteren Ratsmühlendamm mündet in den Erdkampsweg

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Ratsmühlendamm / Erdkamspweg: Von der Radspur kann nicht in den oberen Ratsmühlendamm gefahren werden, da die durchgezogene Linie dies nicht erlaubt (Foto: Joachim Holstein)

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Erdkampsweg / Brombeerweg: Obwohl der folgende Fake-"Radweg" nicht benutzungspflichtig ist, wurde hinter der Kreuzung keine Aufleitung auf die Fahrbahn eingerichtet. An dieser Stelle wäre es zimelich gefährlich bei folgendem Kfz-Verkehr auf die rechts Fahrspur zu wechseln.

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Erdlkampsweg / Brombeerweg: Für eine sichere Aufleitng auf die Fahrbahn müsste das Gestrüpp beseitigt werden, wie auch einige der folgenden Parkplätze. Die Alternative wäre die Umwandlung der rechten Fahrspur in eine Radspur, wodurch natürlich die Leistungsfähigkeit der Kreuzung für den Autoverkehr betroffen wäre. Doch die jetzige Variante ist ein eindeutiger Planungsfehler. Radfahrer können und dürfen nicht gezwungen werden einen nicht benutzbaren und auch nicht benutzungspflichtigen Radweg zu benutzen

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Erdkampsweg / Brombeerweg vor dem Umbau: Die Gestrüppzone hatte schon vor dem Umbau den "Radweg" erheblich beeinträchtigt

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Erdkampsweg / Brombeerweg vor dem Umbau: Unbenutzbarer Fake-"Radweg"

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Erdkampsweg / Brombeerweg nach dem Umbau - unbenutzbarer Fake-"Radweg" als Einladung zum "Kampfradeln" unmittelbar im Anschluss an die Planungsgrenze

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Erdkampsweg - Fake-"Radweg: Radfahrer können keinen ausreichenden Sicherheistabstand zu den abgestellten Fahrzeugen einhalten. Nicht ohne Grund ist daher die B-Pflicht aufgehoben.Aber eigentlich müsste das Parken unterbunden werden oder aber der Fake-"Radweg" aufgehoben werden. Mit Aufhebung des Fake-"Radwegs" wäre aber nicht mehr die Aufleitung der Radspur auf den Fake-"Radweg" möglich gewesen, um dadurch die Kreuzung so weit wie nur möglich für den Autoverkehr zu optimieren

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Erdkampsweg - Fake-"Radweg": Eine Aufleitung vom Fake-"Radweg" auf die Fahrbahn fehlt. In Richtung Ratsmühlendamm kann nicht gewendet werden, da die Mittellinie durchgezogen ist.

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Erdkampsweg - Fake-"Radweg"

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Erdkampsweg - Fake-"Radweg"

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Erdkampsweg - Fake-"Radweg"

Erdkampsweg - Fake"Radweg"

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Erdkampsweg / Hummelsbütteler Landstraße: An dieser Bordsteinabsenkung könnten Radler den Fake-"Radweg" verlassen, um auf der Fahrbahn weiterzufahren.



Aus Richtung Erdkamspweg und oberer Ratsmühlendamm

Der Erdkampsweg hat bis kurz vor dem Ratsmühlendamm keinen Radwegzwang. Im oberen Ratsmühlendamm beginnt der Radwegzang an der Rübenhofstraße. Der alte schmale Radweg verschwenkt auf der abschüssigen Straße bei Haus-Nr. 19 in scharfem Slalom auf eine Radspur im Fahrbahnbereich.

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Erdkampsweg und oberer Ratsmühlendamm Richtung unterer Ratsmühlendamm – Radwegführung rot, Fahrbahnführung schwarz: Aus Richtung Erdkampsweg hat es bis zu Haus-Nr. 3 keinen Benutzungszwang. Ab der Nebenfahrbahn zum Ratsmühlendamm sollen Radler eine Radpiste benutzen. Entlang des Ratsmühlendamms aus Richtung Westen beginnt der Radwegbenutzungszwang ab Rübenhofstraße. In Höhe Haus-Nr. 19 verschwenkt der abgesetzte Radweg  in wildem Slalom bei Straßengefälle auf eine Radspur im Fahrbahnbereich. Über den Kreuzungsbereich mit dem Maienweg geht es geradlinig und fahrbahnnah, anschließend verschwenkt die Führung in wildem Zickzack auf die historische benutzungspflichtige, schmale und durchlöcherte Radwegpiste. In den Maienweg kann bequem auf die Farhbahn abgebogen werden. Richtung Brombeerweg nach links wird indirekt links abgebogen oder beim Verschwenk vom Radweg auf die Radspur auf die linkeFahrspur gewechselt.

Die Radspur führt geradlinig in den unteren Teil des Ratsmühlendamms und knüpft an den benutzungspflichtigen alten, weit abgsetzen Fake-"Radweg" mit erneutem Verschwenk an. Im Kreuzungsbereich kann bequem auf die Fahrbahn des Maienwegs abgebogen werden.  



Aus Richtung Erdkamspweg / oberer Ratsmühlendamm

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Erdkampsweg 3, Beginn des Radwegzwangs

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Ratsmühlendamm / Rübenhofstraße: Beginn des Radwegezwangs

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Ratsmühlendamm 23: Hier gelangen die Radler aus dem Erdkampsweg auf den Ratsmühlendamm

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Ratsmühlendamm 21 vor dem Umbau: Der 80 cm breite Fake-"Radweg" zzgl. Sicherheitsstreifen von 65 cm (eine Senatsplatte zzgl. Kantstein) liegt im Dooring-Bereich und darf daher nicht benutzungspflichtig sein.

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Ratsmühlendamm 19 nach dem Umbau: Der Radweg verschwenkt auf eine Radspur (Foto: Joachim Holstein)

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Ratsmühlendamm: Radspur über den Maienweg

Unterer Ratsmühlendamm ab Maienweg

Ratsmühlendamm / Maienweg vor dem Umbau: Die abgesetzte Radfurt provozierte Kampfradeln

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Ratsmühlendamm / Maienweg nach dem Umbau

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Ratsmühlendamm / Maienweg (Foto: Joachim Holstein)

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Ratsmühlendamm 13 (Foto: Joachim Holstein)

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Ratsmühlendamm 11: B-pflichtiger Fake-"Radweg"

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Ratsmühlendamm 11: Im Sommer bietet die Stadt eine kleine Gartenschau auf dem Fake-"Radweg" an

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Ratsmühlendamm 11: Angesichts des Fake-"Radwegs" ziehen Radfahrer das "Kampfradeln" auf dem Gehweg vor



Radfahrer bleiben trotz Radverkehrsstrategie Verkehrsteilnehmer zweiter Klasse

Was lehrt uns der Kreuzungsumbau? Die Kreuzung wurde so weit wie nur eben möglich für den Autoverkehr optimiert - auf Kosten der sicheheit der Radfahrer. Die Belange des Radverkehrs wurden nicht angemessen berücksichtigt. Der wegen der Räumzeiten angeordnete Radwegezwang auf die Kreuzung zulaufend ist unzulässig und rechtswidrig. Doch das entspricht nicht den gültigen Regelwerken, wie der StVO bzw. VwV-StVO und der ERA. Die jetzige Situation fördert weiterhin regelwidriges Verhalten. Vor allem ungeübte und unsichere Radler werden weiterhin auf den Gehwegen neben den Fake-"Radwegen" fahren. Solches "Kampfradeln" wird offenbar akzeptiert für mehr freie Fahrt für Autofahrer.

Wie kann die Kreuzung verbessert werden? Auch den Hamburger Planern muss entsprechend dem Beispiel "Knoten Ochsenzoll" in Norderstedt empfohlen werden wegen Fehlplanng ein Sicherheitsaudit duchführen zu lassen. Eine weitere Möglichkeit nachträglich Veränderungen zu bewirken ist ein Verfahren gegen die rechtswidrige Anordnung der Radwegbenutzungspflichten. Der Radwegezwang dient einzig dazu dem Autoverkehr günstigere Räumzeiten zu ermöglichen. Gegen das gleiche Problem wehrt sich ein Radler für die Kreuzung Beim Schlump / Kleiner Schäferkamp.

Die Radwegbenutzungspflicht entlang des Ratsmühlendamms von der dargestellten Kreuzung bis zur Fuhle dürfte wohl auch nur noch eine Frage der Zeit sein, da ein Widerspruchsverfahren gegen die Radwegbenutzungspflicht in der Fuhle immer noch nicht abgeschlossen wurde. Im südlichen Teil der Fuhle zwischen Hebebrandstraße und Bramfelder Straße sind die blauen Schilder nahezu komplett abmontiert worden, die Entfernung der rechtswidrig aufgestellten Schilder im nördlichen Teil steht noch aus.



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1 Kommentar:

  1. Ich musste beim Lesen immer nur schmunzeln... Würde ich die Strecken als Radfahrer benutzen (müssen), gäbe es nur eines: Widerspruch einlegen und bei dessen Ablehnung Klage einreichen! Meine persönliche Einschätzung, das Verfahren zu gewinnen: ca. 99,9 Prozent. Hätte ich die Möglichkeit, würde ich zusätzlich die "Verkehrsplaner", die auf Teufel komm raus den Radverkehr widerrechtlich von der Fahrbahn fernhalten wollen, ihres Amtes entheben.

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