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29. August 2013

"Alstervergnügen" wieder auf dem Radweg - Polizei erzieht Radfahrer zu Kampfradlern

Alster Fun Fair again on Cycle Tracks - Police Forces Cyclists to Rule Violating

Aktualisiert am 04.09.2013
Alstervergnügen
Bis zur Lombardsbrücke sollen Radler den Radweg benutzen. Dort sollen sie sich dann in Luft auflösen. Autofahrer dürfen dort nach links zum Glockengießerwall abbiegen, wegen der Karusselle und Bierstände auf dem Radweg auf der anderen Straßenseite ist Radfahreern diese Wegebeziehung verwehrt.


Das Alstervergnügen wird gerade wieder aufgebaut. Auf der Lombardsbrücke ist wie jedes Jahr der benutzungspflichtige Radweg mit Fressbuden und Karussellen zugestellt. Auch am Ferdinandstor gibt es große Probleme für Radfahrer. Im Verlauf der Velorouten 5 und 6 aus Richtung Außenalster zur Innenstadt endet der benutzungspflichtige Radweg unmittelbar an der Fahrbahn mit der Lombardsbrücke. Dort wird das Ende des Radweges angezeigt, eine Alterbativführung gibt es aber nicht. Radfahrer sollen sich wie alle Jahre zuvor an dieser Stelle in Luft auflösen, denn im weiteren Verlauf des Radweges steht ein Riesenrad und ein Bierstand. Der Autoverkehr wird an dieser Stelle auf den Glockengießerwall Richtung Hauptbahnhof geleitet, Radfahrer können dorthin aber nicht fahren. Es gibt keine Vorwegweiser, keine Hinweise, keine Umleitungsschilder, einfach nur das "Ende" des Radweges wird am Radwegende angezeigt.

Hamburg, die autogerechte Stadt

Hamburg, die autogerechte Stadt: Immer noch werden Radfahrer wie unliebsames Kleinvieh behandelt, aber nicht als gleichwertige Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr. allen Beschönungen, Internetauftritten, Radverkehrsstrategien und Werbeveranstaltungen zum Trotz, im Kern ist Hamburg bei der Behandlung kaum weuter gekommen als vor zwei oder drei Jahrzehnten.

Alstervergnügen
Kampfradler auf dem Alstervergnügen: Viele Radler versuchen eine Weg nach dem Radwegende zu finden, und fahren zwischen Riesenrad und Bierstand hindurch. Wie wird es aber während des Volksfestes dort für Radler aussehen?

Alstervergnügen


Fast ausnahmslos alle Radfahrer versuchen sich an der Kreuzung Ferdinandstor / Lombardsbrücke / Glockengießerwall mitten zwischen den Buden und Fahrgeschäften hindurch zu drängeln, auf Gehwegflächen als "Kampfradler". Verantwortlich ist die Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissaritas 14, die jedes Jahr diese Verkehrsführung im Eventbereich abstecken läßt. Versager sind hier nicht die Radler, sondern Polizisten. Wer Radfahrern auf dieser Hauptroute im Hamburger Radverkehrsnetz keine Führung anbietet und mitten auf der Kreuzung stehen lässt, der muss sich nicht beklagen, wenn Radfahrer auch an anderer Stelle Regelverstöße begehen. So werden harmlose Radfahrer zu Kampfradlern gemacht - von Hamburger Polizisten.

Eine Radwegbenutzungspflicht darf nur angeordnet werden, wenn
  • "die Benutzung des Radweges nach der Beschaffenheit und dem Zustand zumutbar sowie die Linienführung eindeutig, stetig und sicher ist. Das ist der Fall, wenn [...] die Linienführung im Streckenverlauf und die Radwegeführung an Kreuzungen und Einmündungen auch für den Ortsfremden eindeutig erkennbar, im Verlauf stetig und insbesondere an Kreuzungen, Einmündungen und verkehrsreichen Grundstückszufahrten sicher gestaltet sind." (VwV-StVO)

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15 Kommentare:

  1. Die ganze Binnenalster wäre in Kopenhagen ein extrem frequentierter Ort voll Lebensqualität, mit hunderten Fahrradfahrern. In Hamburg baut man lieber breite Schneisen für den Autoverkehr.

    Schade aber das Alstervergnügen passt da ins Bild. In Kopenhagen hätte man bei so einem Event erst mal eine Extra Fahrradstellfläche - mit Verkehrsführung - gebaut.

    Die Polizei lernt es nie.

    Michael S.

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  2. Ja, ich sehe und verstehe auch die Problematik. Und leider ist Hamburg nun mal nicht Kopenhagen, und wird es auch nicht so schnell werden, was den Ausbau des Radwegnetzes betrifft, leider. Doch hilft es nicht zu polemisieren und sich selbst als "Kampfradler" zu stigmatisieren.
    Letztlich ist der Fall doch hier ganz klar. Wird das Ende des Radweges angezeigt, kann naturgemäß keiner benutzt werden. Daher darf man die Straße benutzt. Fertig. Oder liege ich hier falsch? Dadurch wird keiner zum Kampfradler. Ein Blick in der StVO hilft...und der gesunde Menschenverstand. ;)
    Aber ich gebe zu: Vielleicht hätte die Behörde noch ein zusätzliches Schild anbringen sollen, um Unklarheiten zu beseitigen: "Radfahrer bitte Fahrbahn/Straße benutzten"
    In diesem Sinne...Gute Fahrt!

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    1. Die Problematik wurde offenbar doch nocht verstanden. Am Radwegende kann der Radfahrer nicht einfach so auf die StVO pochend auf die Fahrbahn wechseln. Die Furt in Fortsetzung des Radweges, der beendet wurde führt lediglich auf die gegenüberliegende Straßenseite mit dem Alstervergnügen, die LZA ist bestimmt lediglich für diese Furt und Fahrtrichtung. Weicht der Radler nach links ab von der Furt, wenn er bei Radlergrün in die Kreuzung auf die Fahrbahn hineinfährt, ohne damm die Radwegführung zu folgen, sondern nach links Richtung Glockengießerwall auf der Fahrbahn weiterzufahren, dann kollidiert er mit den gleichzeitig in die Kreuzung einfahrenden Kfz. Das ist unsicher und deswegen unzulässig. Deswegen gibt es ja auch auf die unterschiedlichen Verkehre abgestimmte Ampeln und Furten. Und deswegen fahren fast alle Radler auf dem Alstervergnügen als Kampfradler auf dem Gehweg weiter, damit sie sich von kreuzenden Kfz auf der Fahrbahn nicht umfahren lassen. Das machen sie aus reinem "Menschenverstand". Ein Schild "Radfahrer bitte Fahrbah benutzen" hätte weit vor dem Radwegende mit einer Aufleitung auf die Fahrbahn eingerichtet werden müssen bei gleichzeitger Anpassung der Räumezeiten der Ampeln für den Fahrbahnverkehr an die Radfahrer.

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    2. …daher hab ich auch gefragt, ob hier falsch liege ;). An dieser Stelle: Vielen Dank für die anschauliche Erklärung. Ich habe mir tatsächlich den "Tatort" nicht angeschaut, wusste somit auch nicht, wie hier der Verkehr durch Ampeln geleitet wird.
      Wenn von links der Verkehr auf den Jungfernstieg fließt, kann ich als Radler nur unter aller größter Vorsicht auf die Fahrbahn gleiten. Nimmt man es genau, ist es nicht nur unzulässig, weil es unsicher ist, sondern verboten, da die Ampel der Straße, aus der ich käme, an sich rot ist. Dumm nur, dass man dann rein theoretisch durch die Menschenmengen fahren muss – wa sich pers. nicht machen würde. Mein gesunder Menschenverstand sträubt sich gegen ein solches Unterfangen.
      Ich denke aber, dass man dieses temporäre Phänomen hinnehmen kann, wenngleich die Behörde hier definitiv hätte besser arbeiten müssen. Leider wird wirklich zu wenig an die zweirädrigen Verkehrsteilnehmer gedacht. Ich mag halt nur diese BILD-Headlines und Titel wie "Kampfradler" nicht so gerne. Man könnte ja auch einfach absteigen und die drei Meter schieben oder auf der linken Seite weiterfahren.

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    3. Radfahrer absteigen und schieben? Dann bitte doch auch Aurtofahrer aussteigen und schieben . . .

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  3. Wenn ab und zu mal wegen einer Veranstaltung der Radweg gesperrt wird, ist das eigentlich noch hinnehmbar.

    Viel schlimmer an der Binnenalster ist aber, dass man sehenden Auges am Jungfernstieg auf beiden Seiten gefährliche, nicht sichtbare Radwege gebaut hat und diese am Jungfernstieg auch noch regelmäßig bei Veranstaltungen zustellt.

    Da hat man schon bei der Planung Radfahrer nicht nur vergessen, nein, man hat ihre Interessen bewusst missachtet - anders kann man sich auch diese Radmörder-Kreuzung mit den Bussen Richtung Rathausmarkt nicht erklären.

    Michael S.

    Michael S.

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    1. Selbstverständlich ist es hinnehmbar, wenn eine Straße generell gesperrt ist für Straßenfeste. Wenn aber der Autoverkehr fließen darf, Radfahrer "absteigen und schieben" sollen, dann ist das nicht hinnehmbar . . .

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    2. Der Radweg am Jungfernstieg ist übrigens nicht benutzungspflichtig, wir mir von der zuständigen Behörder gesagt wurde, als ich mich gleich nach der Neugestaltung dort beschwert habe. Die haben mir sehr deutlich gesagt, ich solle doch auf der Straße fahren. Das tue ich jetzt auch meistens, schön mittig, damit ich von den Rasern am Jungfernstieg nicht zu eng überholt werde.

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  4. Ich kann zwar deinen Ärger nachvollziehen, da deine jahrelange Kritik offensichtlich von den zuständigen Behörden ignoriert wird, aber:
    Die Sippenhaft für Polizisten finde ich unangebracht.
    Gehwegfahrern und Geisterfahrern die mich irgendwo in Hamburg auf den Gehweg drängen wegen der Situation an der Binnenalster nun einen Persilschein auszustellen finde ich auch nicht so toll.

    Ich bin mal gespannt ob die Critical Mass heute Abend ein kritisches Auge auf die Situation vor Ort werfen wird.

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    1. Zur "Sippenhaft": Das PK14 verordnet das Kampfradeln am Alstervergnügen, an der gesamten Langenhorner Chaussee, ebenso im nördl. Teil der Fuhle, der Alsterkrugchaussee, der Habichtstraße, usw., ... , verordnet ein jeweils anderes PK das Kampfradeln auf dem Gehweg (die b-pflichtigen "Radwege" sind unbenutzbar, weil gleichzeitig neben bzw. auf den schmalen "Radwegen" von verantwortlichen PKs das Gehwegparken angeordnet ist). Andere "Radwege" sind dauerhaft begrünt, aber dennoch b-pflichtig, z.B. bis vor wenigen Monaten noch mit B-zwang auf Brombeerweg und Alte Landstraße. Folge: Kampfradeln auf Gehwegen.

      Was soll eine angeordnete B-pflicht, wenn sie nicht befolgt werden kann. Der "laienhafte" Radler entscheidet für sich, dass er nicht auf der Fahrbahn fahren darf und empfindet zudem, dass es ihm zu gefährlich sei auf der Fahrbahn zu fahren. Fast ausnahmslos alle Radler fahren in der Langenhorner Chaussee neben dem "Radweg" auf dem Gehweg, trotz Verstoß gegen die StVO.

      Und selbst nicht mehr b-pflichtige "Radwege" werden nicht in benutzbaren Zustand versetzt, sondern weiter als "Radwege" vorgehalten: Osterstraße, Hammer Straße. Das Ergebnis: Kampfradeln.

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    2. Kampfradeln gibt es auch, weil an zahlreichen Hamburger Kreuzungen Furten für Radfahrer fehlen, das linksseitige Radeln im betroffenen Kreuzungsbereich aber nicht erlaubt ist (z.B. Holstenwall / Ludwig-Erhard-Straße ->PK14; Baustelle Heiligeistfeld Budapester Straße / Simon-von-Utrecht-Straße ->PK16, unklare Führung auch an der Kreuzung Neuer Jungfernstieg / Esplanade / Lombardsbrücke unter der Verbindungsbahn im Verlauf der Velorouten 3 und 4 ->PK14, Veloroute 2 am Ring 2).

      Auch die fehlende Befreiung von der vorgeschriebenen Fahrtrichtung bei "freigegebenen" Einbahnstraßen macht harmlose Radfahrer zu Kampfradlern.

      Bis zu diesem Jahr war das Gehwegradeln in der Hummelsbütteler Landstraße und Hummelsbütteler Hauptstraße verordnet (VZ240). Der Gehweg ist schmaler als 1,5 Meter zwischen den "legal" auf dem Gehweg parkenden Autos und den Grundstückseinfriedungen. Das Überholen eines Fußgängers war unmöglich. Es gibt immer noch ähnliche Konstellationen oder aber Gehwege mit Radlerfreigabe, die weniger als 1,5 Meter breit sind (Alsterdorfer Straße kurz vor der Fuhle, neurdings seit 2013 Hummelsbütteler Landstraße). Was denkt sich der "laienhafte" Radler, der auf diesem Gehweg fahren muss (-> soll) oder darf, auf dem nächsten um die Ecke nicht?

      Bis zu diesem Jahr war auf dem 80-100 cm Radweg in der Hummelsbütteler Hauptstraße die B-pflicht mit VZ237 mit Zweirichtungsverkehr vorgeschrieben. Wie sollten sich Radfahrer dort begegnen, ohne zu Kampfradlern zu werden? Und welchen Eindruck hinterläßt solch eine Anordnung bei Radlern, die zu unmöglichem Verkehrsverhalten zwingt? Beim nächsten Radweg um die Ecke wird ebenso verfahren, auch wenn dort der Regelverstoß nicht vorgeschrieben ist. Ähnliches am Harvestehuder Weg, . . .

      Letztendlich sind es auch zahlreiche Baustellen in Verantwortung der PKs, die aus Radlern Kampfradler machen. Z.B. Radwegsperrung am Kaifu.

      Gehwegradeln und Geisterradeln wird also nicht nur am Alstervergnügen von der Hamburger Polizei angeordnet.

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  5. Von "Sippenhaft für Polizisten" ist ja hier keine Rede. Wohl aber sind die zuständigen Dienststellen (Verkehrsdirektion und Straßenverkehrsbehörden) sich einig in Ihrer Anti-Fahrrad-Haltung. Aufgrund von Ordnern voller Korrespondenz mit diesen Behörden kann ich sagen, dass deren Interesse zu genau 100 Prozent dem Kraftverkehr gilt und sie das Radfahren auf der Fahrbahn überall dort verhindern, wo der Autoverkehr "gestört" würde.
    Dazu gehören insbesondere benutzungspflichtige Aufleitungen auf Radwege, deren einziger Sinn es ist, die Räumzeiten für den Kraftverkehr möglichst kurz zu halten. Krasses Beispiel: Beim Schlump - Kleiner Schäferkamp. Es gibt nicht den leisesten Grund, den Radverkehr, der außerhalb der Kreuzung durchweg auf der Fahrbahn fahren darf, nur zum Überqueren der Kreuzung auf den Radweg zu zwingen. Das ist eine rechtswidrige Anordnung! Aber wo (noch) kein Kläger, da (noch) kein Richter...

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    1. Hallo Lutz,

      doch, im Artikel wird über "die Polizisten" geredet, die Versager sind und Schuld an der Verwandlung von harmlosen Radfahrern zu Kampfradlern:

      "Versager sind hier nicht die Radler, sondern die Polizisten. [...] So werden harmlose Radfahrer zu Kampfradlern gemacht - von Hamburgs Polizisten."

      Stünde da umgekehrt: "Nicht die Polizei ist schuld, sondern die Radler sind zu doof" würde ich das aus dem gleichen Grund bemängeln.
      Die Menge der Radfahr-Enden ist genauso heterogen wie die Menge der Polizei-Enden (ich habe sogar mal einen von denen auf einem Fahrrad gesehen, aber das war bei der Fahrradsternfahrt, und sicher nur zu PR-Zwecken. Radelnde Polizisten, wo gibt es denn so was?).


      Meine Korrespondenz (eine Anfrage wegen Freigabe einer Einbahnstraße für den Radverkehr) war zu 100% erfolgreich.

      Was die Räumzeiten angeht (betrifft mich z.B. an der Kreuzung Hindenburg-Straße/Jahnstraße) ist dies aber wiederum nicht (alleinig) der StVB sondern auch dem Hamburger System anzulasten: Viele Köche (StVB, LSBG, Bezirk,...) verderben den Brei.

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    2. Die Resonanz auf meine Korrespondenz zu mangelhaften Einbahnstraßenfreigaben war sehr heterogen. Bei einem PK warte ich seit etwa 1 1/2 Jahren auf Antwort bzw. Veränderung, bei anderen wurde zügig reagiert, bei anderen wurde sehr mekrwürdig reagiert. Mehr dazu in einem gesondertem Post.

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  6. Moin Steffen,
    ich finde es nur nicht richtig, von "DEN Polizisten" zu sprechen. Die gibt es genauso wenig, wie "DIE Autofahrer". Ja, es gibt auch Polizisten, die wenig Ahnung von der StVO bezüglich des Radverkehrs haben (selbst erlebt), die ursächliche Schuld an der Scheissegalmentalität, mit der der Radverkehr es zu tun hat, tragen jedoch Verkehrsdirektion und Straßenverkehrsbehörden. Geht die Polizei dann noch gegen Verstöße vor, die letztlich auf diese Ursachen zurückzuführen sind, ist das natürlich doppelt ärgerlich und nur schwer zu ertragen.
    Durch die Freigabe der Fahrbahn und deren Benutzung durch die Radfahrer(!) hätten sich viele Probleme weitgehend von selbst erledigt (Geisterradeln, Belästigung von Fußgängern, flanierende Fußgänger auf dem Radweg, Rechtsabbiegeproblematik usw.).

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