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7. Mai 2012

Verkehrte Welt: Polizei jagt Geisterradler - Polizei ordnet Geisterradeln an

Absurd: Police chases cyclists at wrong side - police orders to cycle at wrong side 

Hamburg 2012: Dies ist ein offizieller Zweirichtungs-"Radweg" von der Polizei legalisiert


Die "Kampf-Radler" sind nun schon seit einigen Woche wieder Thema der Republik. Darauf hin hatte auch die Hamburger Polizei Großkontrollen beim Radverkehr durchgeführt. Beklagt wird generell das Fehlverhalten vieler Radfahrer. Hauptunfallursachen bei von Radfahrern verursachten Unfällen seien Geisterradeln, sowie das Missachten des Rotlichts. Bei den Verkehrskontrollen registrierte die Hamburger Polizei u.a. 169 Radfahrer, die auf der falschen Seite fuhren (Polizei: "auf der falschen Radwegseite". Bei einem ein Meter breitem "Radweg" ist es eher unerheblich, welche Seite der Radfahrer benutzt). Vollkommen absurd ist es aber, dass die Kollegen der gleichen Hamburger Polizei an anderen Stellen das Befahren der falschen Straßenseite vorschreiben. Geisterradeln, das allgemein als besonderns gefährlich gilt, wird in Hamburg immer noch von der Hamburger Polizei angeordnet. So gibt es z.B. einseitige Radwege, auf denen Radfahrer im Zweirichtungsverkehr fahren sollen, der Begegnungsfall aufgrund der viel zu geringen Radwegbreite aber gar nicht möglich ist. Müsste die Polizei dort nicht alle Radfahrer, die dort beim Gegenverkehr fahrend auf den Gehweg ausweichen, aus dem Verkehr ziehen, oder besser doch mal die entsprechenden falschen Verkehrszeichen abmontieren? Schließlich gehört auch das illegale Gehwegradeln zu Unfallhauptursachen. Sonderbar ist, dass Hamburgs Polizei grundsätzlich Gehwegradeln auf engsten Gehwegen neben unbenutzbaren Alibiradwegen toleriert oder gar auf engsten Gehwegen sogar noch neben Parkplätzen vorschreibt, an anderen Stellen Gehwegradler aber abkassiert.Eine andere Falle sind Radwege, die sich meist an Kreuzungen plötzlich in Luft auflösen und den Radfahrer nicht dorthin führen, wo er hin möchte. Während z.B. der Autoverkehr an einer Kreuzung geradeaus und rechts fahren darf, soll der Radfahrer z.B. nur nach rechts abbiegen. An anderen Kreuzungen soll der Radfahrer vor der Kreuzung von der Fahrbahn weg auf einen benutzungspflichtigen Radweg, im Zickzack über Umwege die Kreuzung befahren und nach der Kreuzung wieder auf die Fahrbahn. Ergebnis: Zeitverlust, Konflikt mit Fußgängern, Gefahren beim Einfädeln in den Mischverkehr nach der Kreuzung. Besonders raffiniert sind (benutzungspflichtige) Radwege mit Bettelampeln, an denen Grün angefordert werden muss, um eine Straße zu queren oder vom Radweg aus in eine Seitenstraße abzubiegen. Besonders schikanös sind dann die Betteltaster, die vom Radweg aus gar nicht erreichbar sind, sondern mehrere Meter entfernt vom Radweg stehen. Vielleicht glauben Polizisten ja, dass Radfahrer vom Rad absteigen, zur Bettelampel laufen, Grün anfordern, brav und geduldig wieder zum Fahrrad gehen und Grünphase abwarten. Fakt ist aber: Solche Konstruktionen gelten nicht als Radverkehrsführung, der Radfahrer darf auf der Fahrbahn fahren. Schließlach darf der Radfahrer den Radweg nicht verlassen.

So oder so, das Handeln der Polizei ist rational nicht nachvollziehbar, weil extrem widersprüchlich. Und die Konsequenz daraus ist, dass viele Radfahrer die Verkehrsregeln ganz eigenständig interpretieren. Liebe Polizei, mehr Regelakzeptanz wäre sicherlich erreichbar durch einfache, klare und eindeutige Regeln und Anordnungen und weniger Schikanen, also grüne Wellen für den Radverkehr, eindeutige und direkte Radverkehrsführungen, echte Radwege in Regelbreitenausführung statt Bonsai-"Radwege" unter der erforderlichen Mindestbreite.


Polizeilich legalisiertes gefährliches Geisterradeln in Hamburg


Hamburg: Von der Polizei vorgeschriebenes Geisterradeln auf nicht geeignetem "Radweg"




2010 noch war der Gehweg im ersten Abschnitt des Videos ein gemeinsamer Geh- und "Radweg", das Parken ist leider weiterhin legalisiert. Seit 2011 müssen Radfahrer über die Langenzugbrücke auf der Fahrbahn fahren. Aber der Zweirichtungsradweg am Bellevue nach Querung der Fahrbahn ist weiterhin mit VZ237 als Zweirichtungs-"Radweg" deklariert.





Legalisiertes gefährliches Geisterradeln: Radweg zu schmal für Zweirichtungsverkehr - aber die liebe Polizei sieht das offensichtlich anders . . . (Hammer Landstraße)

Polizeilich legalisiertes äußerst fragwürdiges Geisterradeln in der Humelbütteler Landstraße

Polizeilich legalisiertes äußerst fragwürdiges Geisterradeln in der Humelbütteler Landstraße

Polizeilich legalisiertes äußerst fragwürdiges Geisterradeln in der Humelbütteler Landstraße

Polizeilich legalisiertes äußerst fragwürdiges Geisterradeln in der Humelbütteler Landstraße

Polizeilich legalisiertes äußerst fragwürdiges Geisterradeln in der Humelbütteler Landstraße

Polizeilich legalisiertes äußerst fragwürdiges Geisterradeln in der Humelbütteler Landstraße

Polizeilich legalisiertes äußerst fragwürdiges Geisterradeln in der Humelbütteler Landstraße

Polizeilich legalisiertes äußerst fragwürdiges Geisterradeln in der Humelbütteler Landstraße

Polizeilich legalisiertes äußerst fragwürdiges Geisterradeln in der Humelbütteler Landstraße
Seltsam: Diese Benutzungspflicht beginnt unmittelbar vor der Kreuzung, und endet anschlißend wieder (Augustenburger Straße)
Wie sollen sich Radfahrer hier begegnen? Obendrein gefährlich wegen abgesetzter furt und Querstraße (Sydneystraße)

Wie sollen sich Radfahrer hier begegnen? Obendrein gefährlich wegen abgesetzter furt und Querstraße (Sydneystraße)

Wie sollen sich Radfahrer hier begegnen? (Sydneystraße)

Wie sollen sich Radfahrer hier begegnen? (Sydneystraße)

Wie sollen sich Radfahrer hier begegnen? (Sydneystraße)



Polizeilich legalisiertes, illegales und gefährliches Gehwegradeln in Hamburg



Kurzer Kamp

Kurzer Kamp

Hummelsbütteler Landstraße

Hummelsbütteler Landstraße

Hummelsbütteler Landstraße

Absolut verboten: Benutzungspflicht in der Tempo 30-Zone (Alfredstraße)

Absolut verboten: Benutzungspflicht in der Tempo 30-Zone (Alfredstraße)

Absolut verboten: Benutzungspflicht in der Tempo 30-Zone (Alfredstraße)
Unsinniges Zwangsgehwegradeln in der Eimsbütteler Straße


Unwirksame Benutzungspflichten - keine Verkehrsverstöße bei Nichtbeachtung






Radfahrer auf benutzungspflichtigen Radwegen können an einigen Kreuzungen kein Grün anfordern. Damit erlischt dann aber auch die Benutzungspflicht


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3 Kommentare:

  1. nur eine Kleinigkeit: ich weiß ja nicht, wie es in Hamburg ist, aber hier in Schleswig-Holstein werden Benutzungspflichten nicht von der Polizei angeordnet, sondern von der zuständigen Verkehrsbehörde. Erst bei der Beurteilung einer Nichtbeachtung der Benutzungspflicht kommt die Polizei wieder ins Spiel.

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  2. Hallo cmohrki, in Hamburg sind die Straßenverkehrsbehörden bei der Polizei. Die untere Straßenverkehrsbehörde ist bei den Polizeikommissariaten angesiedelt. Davon gibt es etwa 30. Die obere Straßenverkehrsbehörde ist bei der Verkehrsdirektion der Hamburger Polizei angesiedelt. Darüber wacht als Landesbehörde die Behörde für Inneres. Hamburg ist kein Flächenland, daher die Besonderheiten.

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  3. Geisterradler sind bis jetzt noch keine bedrohte Spezies. Falls es doch mal so kommen sollte, kommt nach Bramfeld. Hier fährt selbst die Polizei heute noch manchmal freihändig, kampfradelnd, oder auch mal geistwerhaftr mit der Tortenplatte oder Blumenstrauss in der linken, auf den übelst schmalen Gehwegen weil die noch die StVO Ausgabe von 1934 in der Tasche haben. Teuer wird es nur auf der Bramfelder Chaussee, da latschen auch mal Cops von anderen Wachen rum und verteilen fleissig Tickets.

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