tag:blogger.com,1999:blog-5531438121060839098.post3085375091509421008..comments2024-03-25T18:51:05.198+01:00Comments on (de)hamburgize.com: Archäologenglück am Millerntor: Weitere verschollene Radwege in ganz Hamburg vermutethamburgize.comhttp://www.blogger.com/profile/00203988332347924137noreply@blogger.comBlogger2125tag:blogger.com,1999:blog-5531438121060839098.post-30999088704835066662016-04-06T09:14:24.759+02:002016-04-06T09:14:24.759+02:00Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Verke...Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Verkehrstechnik Heft V 184 „Unfallri-siko und Regelakzeptanz von Fahrradfahrern“, Bergisch Gladbach, Juni 2009, aus Ka-pitel 9.1.2, Seite 107f.<br /><br />zu finden unter:<br />bast.opus.hbz-nrw.de/volltexte/2011/253/pdf/V184.pdf<br /><br />VwGG § 75 zu finden unter:<br /><br />https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__75.htmlDrFBhttps://www.blogger.com/profile/17042715179304231240noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-5531438121060839098.post-83374276961852261942016-04-06T09:11:47.514+02:002016-04-06T09:11:47.514+02:00Wenn Ihr keinen Finderlohn verlangt, dürft Ihr die...Wenn Ihr keinen Finderlohn verlangt, dürft Ihr die unter Gras (oder geduldeten Parkplätzen) verlorenen Radwege der Polizei (als Straßenverkehrsbehörde) melden.<br /><br />Schreibt dabei aber gleich noch einen Antrag auf Aufhebung der Benutzungspflicht für den Fall, daß nicht unverzüglich saniert wird (oder was immer auch sinnvoll ist, um den Radweg frei zu bekommen). Weist dabei einfach mal auf § 75 VwGO hin (Untätigkeitsklage nach 3 Monaten grundloser Untätigkeit). Dann könnte es sein, daß die Radwege noch im Sommer ausgebuddelt bzw. freigeschleppt werden. Denn die Polizei lernt gerade am Beispiel Alsterkrugchaussee blutig, daß man sogar mit der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts nicht unbegrenzt Katz und Maus spielen kann.<br /><br />Weist schon im Antrag auf die VwV-StVO zu § 2, Rn. 14f. und auf die Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Verkehrstechnik Heft V 184 „Unfallrisiko und Regelakzeptanz von Fahrradfahrern“, Bergisch Gladbach, Juni 2009, Kapitel 9.1.2 hin. Dann weiß die Polizei schon, daß die Hütte brennt. Der Hinweis auf die VwV-StVO zu § 2, Rn. 14f. dient der sachgerechten Bearbeitung der Anträge und Hinweis auf die Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Verkehrstechnik Heft V 184 der der Beantwortung der Frage, wozu Benutzungspflichten eigentlich gut sind (zu nichts nämlich - insbesondere, wenn die Radwege blockiert sind).DrFBhttps://www.blogger.com/profile/17042715179304231240noreply@blogger.com