tag:blogger.com,1999:blog-5531438121060839098.post2381096920522675016..comments2024-03-25T18:51:05.198+01:00Comments on (de)hamburgize.com: Radfahren auf der Fahrbahn ist meistens erlaubthamburgize.comhttp://www.blogger.com/profile/00203988332347924137noreply@blogger.comBlogger3125tag:blogger.com,1999:blog-5531438121060839098.post-52906472186519559592014-07-21T18:32:41.784+02:002014-07-21T18:32:41.784+02:00Das Plakat ist Unfug, weil das Radeln auf Straßen ...Das Plakat ist Unfug, weil das Radeln auf Straßen nicht meistens, sondern fast immer erlaubt ist. Eine Ausnahme stellen nur Kraftfahrstraßen und Autobahnen dar. Gemeint ist vermutlich "auf der Fahrbahn". Aber dann sollte man das auch hinschreiben, statt noch mehr Verwirrung zu stiften.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-5531438121060839098.post-44619834297780811812014-07-11T14:31:51.656+02:002014-07-11T14:31:51.656+02:00Du hast vollkommen recht. Sieh auch: Verbotene Rad...Du hast vollkommen recht. Sieh auch: <a href="http://hamburgize.blogspot.de/2014/07/verbotene-radwegbenutzungspflichten.html" rel="nofollow">Verbotene Radwegbenutzungspflichten</a>. Dennoch finde ich die Bremer Kampagne schon besser als die Hamburger "schon gecheckt"-Variante zum Fahrbahnradeln. Die Bremer Plakate werden vermutlich besser gesehen als die kleinen Hamburger Plakate, die oft versteckt irgendwo zwischen parkenden Autos und Gebüsch versteckt standen. Und vielleicht lernt so auch noch der eine oder andere Polizist beim Vorbeifahren, was Radfahrer nach der StVO dürfen.hamburgize.comhttps://www.blogger.com/profile/00203988332347924137noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-5531438121060839098.post-6371942842254729342014-07-11T10:34:22.796+02:002014-07-11T10:34:22.796+02:00Zitat: "Seit 1998 müssen nur noch solche Radw...Zitat: "Seit 1998 müssen nur noch solche Radwege oder Gehwege benutzt werden, die mit den bekannten runden blauen Verkehrszeichen mit weißen Fahrradpiktogrammen gekennzeichnet sind."<br /><br />Wäre noch zu erwähnen, dass in Deutschland nach Expertenschätzungen 98 bis 99 Prozent der "runden blauen Verkehrszeichen" rechtswidrig angeordnet wurden. Den anordnenden Behörden ging - und geht es heute noch - in erster Linie darum, den Autoverkehr vor Radfahrern zu "schützen". Sie mussten erst durch das Bundesverwaltungsgericht (Az.: 3 C 42.09) darüber belehrt werden, dass der Radverkehr, bis auf extrem seltene, gut zu begründende Ausnahmen, grundsätzlich das Recht hat, auf der Fahrbahn zu fahren.Fahrbahnradlernoreply@blogger.com