Aktualisiert am 29.11.2014
Die Fehlplanung des Kreisverkehrs am Norderstedter Ochsenzoll erhitzt die Gemüter sowohl der Radfahrer, wie auch der Befürworter des fertiggestellten Projekts. Interessant wird es, wenn Radfahrer das Nichtvorhandesein von Radverkehrsführungen begrüßen und anderen Radfahrern vorschreiben wollen sich am Kreisverkehr als Fußgänger zu verhalten, vom Rad abzusteigen und das Rad zu schieben. Wieso wird so etwas nicht auch von Autofahrern verlangt?
Wie schon mehrfach berichtet hat die große Kreuzung am Ochsenzoll in Norderstedt vor einem Jahr ein neues autoverkehrsgerechtes Kreuzungsbauwerk erhalten. Für den Autoverkehr gibt es einen Kreisverkehr mit Bypässen und einem zusätzlichen Tunnel, für Radfahrer wurde vorgesehen als Fußgänger Treppen zu steigen oder ggf. Auzüge (falls diese funktionieren) zu benutzen, einen Fußgängertunnel zu benutzen oder aber vor dem Queren der Zu- und Ausfahrten des Kreisverkehrs abzusteigen, sowie große Umwege um die Kreuzung zu bewältigen. Auch für Fußgänger gibt es zum Teil keine direkten Kreuzngsmöglichkeiten am Kreisverkehr.
Abendblatt-Leser Jürgen Heiman meint jedenfalls, dass Absteigen und Schieben zum sicheren Radfahrer dazugehören. Meint Herr Heiman damit, dass es am "Knoten Ochsenzoll" keine Radverkehrsanlagen gibt und Radfahren dort verboten sei? Herr Heimann, seien sich sich gewiss, dass Radfahren und zu Fuß gehen unterschiedliche Verkehrsarten sind. Fußgänger sind keine Radfahrer. Oder sind Autobesitzer, die zu Fuß gehen, auch gleichzeitig Autofahrer, ohne im Auto zu sitzen? Radfahrer brauchen für die Teilnahme am Straßenverkehr entsprechende Verkehrsräume. Falls es keine Radverkehrsführung gibt, müssen sie gemäß der StVO auf der Fahrbahn radeln, wie z.B. am "Knoten Ochsenzoll".
Mehr . . . / More . . . :
.