22. Februar 2017

Hamburg: Engpass entlang Bundesstraße und An der Verbindungsbahn soll erneuert werden

Hamburg: New cycle lanes should replace old school cycle tracks along Verbindungsbahn
Aktualisiert am 23.02.2017

Bundesstraße, Radfahrerbriefkasten neben dem benutzungspflichtigem "Radweg" - © Stefan Warda


Der Engpass entlang Bundesstraße und An der Verbindungsbahn zwischen Grindelallee und Rentzelstraße soll seit heute erneuert werden. Die Bauarbeiten sollen heute mit Baumfällungen beginnen. Im gesamten Abschnitt gilt bislang Radweg- oder Gehwegbenutzungspflicht, jedoch sind die benutzungspflichtigen "Radwege" kaum oder gar nicht benutzbar. Auf der Häuserseite verläuft im Abschnitt der Bundesstraße ein benutzungspflichtiger nur ein Meter schmaler "Radweg". Dessen Benutzbarkeit wird durch parkende Fahrräder und Mülltonnen und Müllablagerungen regelmäßig bis dauerhaft eingeschränkt. Der zwischen Radweg und Fahrbahn platzierte Radfahrer-Briefkasten führt ab und an zu Konflikten mit Fußgängern, die den "Radweg" wegen Briefeinwurf blockieren.


Grindelallee / Bundesstraße: Seit dem Umbau vor einigen Jahren wurde die Furt relativ breit angelegt - © Stefan Warda

Bundesstraße / Grindelallee: die breite furt mündet schließlich in einen sehr, sehr schmalen benutzungspflichtigen "Radweg" - © Stefan Warda

Bundesstraße 2, Radwegbenutzungspflicht - © Stefan Warda

Bundesstraße, benutzungspflichtiger "Radweg" - © Stefan Warda

Bundesstraße, benutzungspflichtiger "Radweg" und gewöhnlicher Kampfradler - © Stefan Warda

Bundesstraße, benutzungspflichtiger "Radweg" - © Stefan Warda

Bundesstraße, benutzungspflichtiger "Radweg" - © Stefan Warda

 
Im Abschnitt An der Verbindungsbahn zwischen Durchschnitt und Rentzelstraße verläuft der nur ein Meter schmale "Radweg" vollständig in der Dooringzone angrenzender Stehzeuge. Dessen Benutzung ist dadurch ausgeschlossen. Der erstmalig angelegte Radweg dient heute zum Abstellen von Stehzeugen. Neben dem früheren "Radweg", der unter den Stehzeugen liegt, wurde später ein weiterer noch schmalerer "Radweg" in der Dooringzone angelegt, um die Straße noch autogerechter auszugestalten.


An der Verbindungsbahn / Bundesstraße: Gehwegbenutzungszwang - © Stefan Warda

An der Verbindungsbahn 7-6: Gehwegbenutzungszwang im Sommer, Konflikte mit Fußgängern vorprogrammiert - © Stefan Warda

An der Verbindungsbahn 7-6: Gehwegbenutzungszwang im Winter, Konflikte mit Fußgängern vorprogrammiert - © Stefan Warda


Fast alle Radfahrer fahren in den Konfliktbereichen regelwidrig auf den angrenzenden Gehwegen statt entsprechend der Verkehrsordnung auf den "Radwegen". Im Abschnitt An der Verbindungsbahn zwischen Bundesstraße und Durchschnitt sind Radfahrer verpflichtert sich mit Fußgängern einen recht schmalen Gehweg neben Hecken und Hauseingängen zu teilen. Konflikte zwischen Radfahrern und Fußgängern sind vorprogrammiert.


An der Verbindungsbahn zwischen Durchschnitt und Rentzelstraße: Der frühere Radweg (links) wurde Stehzeugen geopfert. Der neuere "Radweg" (rechts) wurde in die Dooringzone gelegt. Fast ausnahmslos alle Radfahrer fahren daher regelwidrig auf dem Gehweg neben dem Fakeradweg - © Stefan Warda


Laut der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) sollen die bisherigen Radverkehrsanlagen durch Radfahr- und Schutzstreifen ersetzt werden. Fußgänger würden davon am meisten  profitieren, da sie zukünftig die Gehwege nicht mehr mit dem erheblich schnelleren Radverkehr teilen müssten.


An der Verbindungsbahn / Rentzelstraße: Radwegende / Gehwegradelpflicht - © Stefan Warda

An der Verbindungsbahn, getrennter Rad- und Gebweg bei Gehwegradelpflicht - © Stefan Warda



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2 Kommentare:

  1. Radfahrstreifen oder gar Schutzstreifen sind an der vielbefahrenen Straße "An der Verbindungsbahn" gemäß PLAST 9 regelwidrig, da die Verkehrsbelastung zu hoch ist. Bei 4-streifigen Straßen sind bei mehr als 25000Kfz/24h nur separate Radwege zulässig (PLAST 9).
    Die Verkehrsbelastung liegt an besagter Stelle bei >40000Kfz/24h.

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  2. Die bauen da aber einen Radfahrstreifen (Asphalt, Deckschicht aus SMA 8 Hmb. gem. ER 1Bk 32, Zeile D) auf beiden Seiten mit 1,85 m Breite inkl. Begrenzungsstreifen.

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