4. Juli 2016

Bedauerlich: Bundesverkehrsministerium stoppt Verkehrsversuch mit prämiertem Schutzstreifen in Soest

Soest has to eliminate awarded cycle lanes


Soest, Jakobistraße: Schutzstreifen - © Stefan Warda


Laut dem Soester Anzeiger muss die Stadt Soest die Schutzstreifen in der Jakobistraße und der Nöttenstraße unverzüglich entfernen lassen. Das Bundesverkehrsministerium ist nicht bereit einen vom Landesverkehrsministerium initiierten wissenschaftlich begleiteten Verkehrsversuch zu tragen und beruft sich auf das Rechtsfahrgebot für Radfahrer. Sicherheitsüberlegungen, die zur Einrichtung der in den Einbahnstraßen in der Soester Innenstadt aufgetragenen Schutzstreifen führten, können laut Bundesverkehrsministerium nicht getragen werden. Die in Fahrbahnmitte aufgetragen Schutzstreifen sollen verhindern, dass Radfahrer in den einspurigen Einbahnstraßen ohne ausreichenden Seitenabstand überholt und in die Dooringzone am Fahrbahnrand abgedrängt werden.

Freie Fahrt für aggressive Drängler

Das Veto des Bundesverkehrsministerium ist äußerst bedauerlich. Mit dem Wegfall der Schutzstreifen könnten aggressive Drängler in Soest wieder Oberhand gewinnen und unsichere Radfahrer vom Radfahren abhalten oder ggf. zum illegalen Gehwegradeln verleiten.



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7 Kommentare:

  1. Da bekommt man die Wut, wenn man hört, was sich das Bundesverkehrsministerium, da leistet. Der einzige mir bekannte sichere Schutzstreifen, der zum einen nicht in einer Dooring-Zone liegt, zum anderen auch ein enges überholen durch Kfz verhindert soll entfernt werden. Nicht einmal der Verkehrsversuch des Landesverkehrsministeriums wird abgewartet.
    Da erkennt man die Arbeitsweise des Ministeriums, Gefährdung der Radfahrer spielt keine Rolle. Ein schlimmer Türunfall mit in Folge dessen schwerer Behinderung spielt ebenso wenig eine Rolle.
    Stattdessen lautet die Devise: Freie Fahrt fürs Gaspedal.

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  2. Blöd.
    Bis zu 3m Fahrbahnbreite können Radfahrer nicht überholt werden. Aber wegen Bus- und LKW-Verkehr sind dann breitere Einrichtungsfahrbahnen z.B. neben Fahrbahnteilern nötig. Schön wäre es dann, wenn Radfahrer mit Piktogrammen ermutigt werden könnten weiter links zu fahren, damit nicht überholt wird.

    In der ERA wird aber auch eine Dooring-Zone von 50cm im Mischverkehr empfohlen. Das dürfte für die Jakobistraße reichen, dass nicht überholt wird.

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  3. Das Bekloppteste daran: Wo widerspricht dieser "Schutz"-Streifen denn dem Rechtsfahrgebot? Unter Beachtung eines obligatorischen Sicherheitsabstandes ruhenden Verkehr ist dies exakt die Position, in der ich diese Straße entlang fahren würde. Und mich dabei mit der StVO im Einklang befinde.

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  4. Sehe ich exakt so wie sternburg. In meinen Augen das absolut falsche Signal zur falschen Zeit.

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  5. Ganz ehrlich: Ich hab's nicht anders erwartet. An Dobrindts Verkehrsministerium hing die Sache, da war es nicht schwer, die Entscheidung vorherzusagen.

    Stimme auch sternburg zu - natürlich widerspricht der Streifen nicht dem Rechtsfahrgebot. Und es ist wirklich interessant: Wie Michael HA schon schrieb, wurde der Streifen auch deswegen so gepinselt, WEIL ES EINEN SCHWEREN DOORING-UNFALL GAB. Traurig.

    Stimme XY Mustermann zudem nicht zu: Wenn der Streifen 1,25m breit ist, dann sind dort scheinbar rechts und links nochmals 1,25m. Bei 50cm Dooring-Zone rückt der Streifen also 0,75m weiter nach rechts (falls er überhaupt bleibt). Dann sind rechts neben dem Streifen 2m. Breite der dünnsten Autos: 2-2,1m. Natürlich wird dann überholt werden. Und wenn der Streifen ganz wegfällt sowieso.

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  6. Was die ERA da so empfiehlt, ist einfach haarsträubend.
    Eine Dooring-Zone ist mindestens 1,25 m breit, denn manche Autos haben sehr lange/breite Türen, also ist der Verlauf dieses Streifen genau richtig und sollte keinesfalls weiter rechts sein.

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  7. Ich kenne eigentlich keinen "Schutz"-Streifen, der rechts einen ausreichenden Abstand zu parkenden Autos lässt (ich betrachte für mich meistens die linke Begrenzung des "Schutz"-Streifens als Markierung des Mindesabstands zum rechten Fahrbahnrand). Da gab es dann mal einen, bei dem der notwendige Abstand vorhanden ist, und dann beruft sich das Bundesverkehrsministerium auf das Rechtsfahrgebot. Eigentlich sollte auch da bekannt sein, dass Radfahrer einen ausreichenden Abstand a. zum Fahrbahnrand und b. zu am Fahrbahnrand parkenden Autos (wenn vorhanden) halten sollten. Aber hier wird mal wieder deutlich, dass hinter dem ungehinderten Vorankommen von Autos solche unwichtigen Interessen wie das Recht von Radfahrern auf körperliche Unversehrtheit zurückstecken müssen.

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