10. Juni 2016

Hamburg-Wandsbek: Neue Straßenquerschnitte für Sonnenweg und Kupferdamm

Hamburg-Wandsbek: Cycle lanes should replace fake cycle tracks along Sonnenweg
Aktualisiert um 15:05 Uhr

Sonnenweg / Münzelkoppel, 2016 - © Stefan Warda


Der Bezirk Wandsbek plant für das Jahr 2017 den Neu-, Um- und Ausbau des Sonnenwegs zwischen Wandse und Kupferdamm sowie des Kupferdamms zwischen Sonnenweg und Bernau Au. Die derzeit mit einer Lichtzeichenanlage geregelte Kreuzung Kupferdamm / Sonnenweg soll in einen Kreisverkehr umgewandelt werden.


Sonnenweg / Münzelkoppel, 2009 - © Stefan Warda


Desolate Fakeradwege zum sicheren und regeltreuen Radfahren ungeeignet

Im betroffenen Teil des Kupferdamms gibt es derzeit keine Radverkehrsanlagen. Im vom Umbau betroffenen Teil des Sonnenwegs, an den eine Schule grenzt, sind auf beiden Seiten noch ziemlich verwahrloste Fakeradwege erkennbar. Die Radwegbenutzungspflicht wurde mittlerweile aufgehoben. Vor wenigen Jahren noch galt jedoch noch die Radwegbenutzungspflicht für die verkommenen Fakeradwege: Auf beiden Seiten des Sonnenwegs war Zweirichtungsradverkehr auf dafür nicht geeigneten "Radwegen" angeordnet. Der Zweirichtungsverkehr ist mittlerweile aufgehoben, Geisterradler sind jedoch weiterhin anzutreffen. Abschnittsweise ist jedoch kein Gehweg vorhanden mangels Instandhaltung.


Sonnenweg / Münzelkoppel, 2016: Nach einen Gehweg sieht es nicht aus - © Stefan Warda

Sonnenweg / Münzelkoppel, 2009: Von einem Gehweg zu sprechen wäre übertrieben gewesen - © Stefan Warda

Bezirk plant Schutzstreifen

Laut der in der Bezirksversammlung vorgestellten, schlussverschickten Planung soll es sowohl im Kupferdamm wie auch im Sonnenweg Schutzstreifen geben.

Die Schutzstreifen im Sonnenweg sollen etwa an der Kreuzung mit der Münzelkoppel beginnen, wo es auch eine Sprunginsel als Querungshilfe geben soll. Die Schutzstreifen sollen eine Breite von 1,7 Metern erhalten, neben Parkständen allerdings nur 1,25 Meter, wobei dort ein Seitenstreifen zwischen Schutzstreifen und Parkständen von 0,45 Metern vorgesehen sein soll. Die Schutzstreifen im Kupferdamm sollen grundsätzlich nur 1,25 Meter breit werden. Neben Parkständen soll es zusätzlich noch einen Sicherheitsstreifen von 0,40 Metern geben.

Im Kreisverkehr sollen Radfahrer im Mischverkehr geführt werden.


Sonnenweg / Wandsebrücke, 2016: Hier soll der Ausbau in Richtung Norden beginnen - © Stefan Warda

Sonnweg vor dem Schulgebäude, 2016. Im Hintergrund die Kreuzung mit dem Kupferdamm, die zu einem Kreisverkehr umgebaut werden soll. Mitten in der Kreuzung endet der Radweg derzeit. Radler müssen dort ungeschützt auf die Fahrbahn wechseln, trotz einer Lichtzeichenanlage - © Stefan Warda

Sonnenweg / Kupferdamm, 2016: An der Kreuzung mit dem Kupferdamm endet der Radweg abrupt ohne Aufleitung auf die Fahrbahn, ohne die sog. "Servicelösung". Radfahrer müssen an dieser Stelle mitten in die ampelgeregelte Kreuzung einfahren, ohne dass sie dabei durch Lichtzeichen geschützt werden. Dies provoziert u.a. das regelwidrige Gehwegradeln im weiteren Verlauf des Kupferdamms © Stefan Warda

Radfahrer auf der Fahrbahn derzeit unerwünscht

Derzeit hat der Sonnenweg und der nördlich in Richtung Rahlstedter Weg führende Teil des Kupferdamms eine hohe Verkehrsbelastung. In der Hauptverkehrszeit ist es für den MIV auf der Fahrbahn kaum möglich Radfahrer zu übeholen, da reger Gegenverkehr in langen Kolonnen das Überholen kaum zulässt. Entsprechend unerwünscht werden Radfahrer von MIV-Teilnehmern auf der Fahrbahn behandelt. Dieses aggressive Verhalten wie auch der schlechte Zustand der sog. "Radverkehrsanlagen" sind typisch für die äußeren Stadtteile in Hamburg. In den zentrumsfernen Stadtteilen wurde die regelwidrige Radweg- oder Gehwegbenutzungspflicht für Fakeradwege erst sehr spät aufgehoben. Oftmals sind die Straßenquerschnitte für den MIV und Stehzeuge überoptimiert, wie z.B. beim Kupferdamm.


Kupferdamm zwischen Rahlstedter Weg und Sonnenweg

Kupferdamm / Rahlstedter Weg: Radwegende. Als der Radweg noch benutzungspflichtig war, galt für den anschließenden Gehweg neben den Stehzeugen die Gehwegbenutzungspflicht - © Stefan Warda

Kupferdamm 95 - © Stefan Warda

Kupferdamm: Das Gehwegparken wurde mittels Verkehrszeichen 315 erlaubt. Zu Zeiten der Benutzungspflicht galt hier die Gehwegbenutzungspflicht - © Stefan Warda

Kupferdamm: Das Gehwegparken wurde mittels Verkehrszeichen 315 erlaubt - © Stefan Warda

Kupferdamm: Das Gehwegparken wurde mittels Verkehrszeichen 315 erlaubt - © Stefan Warda



Sonnenweg zwischen geplantem Ausbauende an der Wandse und Stein-Hardenberg-Straße

Sonnenweg 51, 2016 - © Stefan Warda

Sonnenweg 51, 2009 - © Stefan Warda

Sonnenweg / Tonndorfer Strand, 2016: Der Gehweg ist nicht einmal 1,5 Meter breit - © Stefan Warda

Sonnenweg / Tonndorfer Strand, 2009 - © Stefan Warda

Sonnenweg: Fakeradweg in der Dooringzone der Kampfparker (kein Verkehrszeichen 315) - © Stefan Warda

Sonnenweg 19, Fakeradweg in der Dooringzone der Kampfparker (kein Verkehrszeichen 315). Vor Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht war dieser "Radweg" für den Gegenverkehr ausgewiesen - © Stefan Warda

Sonnenweg 17, "Gepflegter Radweg" - © Stefan Warda

Sonnenweg / Stein-Hardenberg-Straße: Die Radwegbenutzungspflicht ist selbst hier mittlerweile entfallen - © Stefan Warda


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3 Kommentare:

  1. Danke für Info, finde ich super.
    LG aus Wien

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  2. Im Bereich der Baumaßnahme gilt Tempo 30.

    Viel wichtiger wären bessere Radwege in den Bereichen in denen Tempo 50 gilt.

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  3. Theoretisch gilt dort Tempo 30, was praktisch gegangen wird ist leider etwas völlig anderes. Ich würde hier jedenfalls niemals mit dem Fahrrad auf der Straße fahren wollen - "Schutzstreifen" hin oder her!

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