17. September 2015

Das Gesetz der deutschen Straße - ist hart aber gerecht






"1. Jeder, der ein Fahrzeug steuert, hat stets das Vorfahrtsrecht. Je größer das Auto, desto größer das Vorfahrtsrecht. Wer sein Vorfahrtsrecht nicht wahrnimmt, zählt zu den Untermenschen und ist als nichtexistent zu betrachten.

2. Jeder Verkehrsteilnehmer ist verpflichtet, alle anderen Verkehrsteilnehmer zu überholen. Aber nur an Steigungen und in Kurven. Wer nachgibt, ist ein Schwächling und aus dem Verkehr zu ziehen.

3. Sobald ein Verkehrsteilnehmer bemerkt, dass er überholt wird, muss er seine Geschwindigkeit steigern und nach links ausscheren. Der deutsche Autofahrer ist immer ein Sieger.

4. Alle Fahrzeuge sind so zu steuern, dass sich die linken Räder auf der linken Seite der Mittellinie befinden, damit der Gegenverkehr in weitem bogen nach rechts ausweichen kann. Jeder hat ein Recht auf die ganze Straße.

5. Auf Hauptverkehrsstraßen ist das Parken nur an Steigungen und in Kurven gestattet. Mindestens die Hälfte des Wagens muss dabei die Fahrbahn blockieren. Auch auf allen Straßen: Deutsche Gemütlichkeit.

6. Der Abstand zwischen den einzelnen Fahrzeugen richtet sich nach der Geschwindigkeit des fließenden Verkehrs. Je höher die Geschwindigkeit, desto geringer der Abstand. Jeder Autofahrer hat täglich seinen Mut zu beweisen.

7. Der Verkehrsteilnehmer ist nicht verpflichtet auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen, da diese im Falle eines Zusammenstosses seinem Fahrzeug nur geringen Schaden zufügen können. Diese Minderwertigen müssen durch Missachtung bestarft werden.

8. Wird ein Verkehrsteilnhemer in einen Unfall verwickelt, muss er mit sdeinem Fahrzeug die Straße blockieren, wild gestikulieren, brüllen und den anderen am Unfall beteiligten mit einer Schimpfkanonade zudecken. Wer lauter schreit, gewinnt.

9. Jeder deutsche Autofahrer hat immer recht. Er beweist es den anderen gegenüber mit einer ausdrucksstarken Mimik oder indem er dort hindeutet, wo bei anderen Menschen das Gehirn verborgen liegt."

[BR Report München: Das Gesetz der Straße vom 27.04.1964]


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