16. Juni 2015

Hamburg: Fahrbahnradeln auf der Bundesstraße 5 jetzt polizeilich erlaubt

No duty for bad "cycle tracks" in Hamburg


Lerchenfeld im Jahr 2007 nach Umbau des "Radwegs" unter CDU-Verkehrssenator Dr. Michael Freytag, wodurch der Radweg den Mindestanforderungen nach VwV-StVO entsprechen sollte. Der "Radweg" ist damals leider nur 1,25 Meter breit geworden - ein grober Fehler - © Stefan Warda

Fahrbahnradeln entlang der Bundesstraße 5 polizeilich erlaubt

Ein engagierter Radler hat erreicht, dass Radfahrer entlang Lerchenfeld, Wartenau und Landwehr im Verlauf der Bundesstraße 5 zukünftig nicht mehr gefährliche Radwege benutzen müssen. Die Straßenverkehrsbehörde des PK31 hat nun bekannt gegeben, dass die Radwegbenutzungspflicht aufgehoben wurde.

Anordnung
Das PK312-StVB  als zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß §45 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs für die Lerchenfeld - Wartenau - Lamndwehr (zw. Schürbeker bogen - S-Bhf. Landwehr) folgendes an:
-Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht (RWB)

Leider aber werden mit Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht keine sicheren Radverkehrsanlagen eingerichtet, die auch von unsicheren Radlern gern benutzt werden würden. So behält der Autoverkehr weiterhin absoluten Vorrang auf Hamburgs Hauptverkehrsstraßen. Geübte Radler können im Mischverkehr auf der Fahrbahn fahren, unsichere Radler werden weiterhin neben den Fakeradwegen auf den Gehwegen oder auf Fakeradwegen in der Dooringzone radeln. Bei Stau oder zähfließendem Verkehr auf der Fahrbahn hilft die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht auch geübten Radlern wenig.


Senator-Dr.-Michael-Freytag-Fakeradwege in Lerchenfeld

Anachronistische Kreuzung Lerchenfeld/Wartenaubrücke/Eilenau: Radler aus Richtung Eilenau müssen an der Kreuzung Grün erbetteln. Dazu sollen sie den Radweg im Verlauf Wartenau - Lerchenfeld blockieren. Wo in Hamburg gibt es so einen Unsinn für Autofahrer? - © Stefan Warda

Wartenaubrücke / Eilenau - © Stefan Warda

Lerchenfeld 7 vor dem Umbau mit benutzungspflichtigem Fakeradweg - © Stefan Warda

Lerchenfeld 7 nach Dr.-Michael-Freytag-Umbau - © Stefan Warda

Lerchenfeld 7 nach Dr.-Michael-Freytag-Umbau. Der b-pflichtige Radweg verläuft in der Dooringzone - © Stefan Warda

Lerchenfeld - © Stefan Warda

Lerchenfeld - © Stefan Warda

Lerchenfeld - © Stefan Warda

Lerchenfeld - © Stefan Warda


Radwegeausbau unter Senator Freytag misslungen

Die Radwege im Verlauf der Bundesstraße 5, die unter CDU-Verkehrssenator Dr. Michael Freytag im Rahmen eines Sonderprogramms für "Schulradwege" ausgebaut worden waren, sollten den Anforderungen der StVO bzw. VwV-StVO für benutzungspflichtige Radwege genügen. Der im Jahr 2007 erfolgte Ausbau beinhaltete überwiegend nur den Austausch der Radwegeoberflächen, nicht aber eine Verbreiterung der Radwege auf ein Maß, welches das sichere Befahren der Radwege neben Stehzeugen ermöglicht hätte. Das Parken wurde weiterhin legalisiert mit Verkehrszeichen 315. Die lichte Breite der Radwege einschließlich möglicher Sicherheitstrennstreifen genügte nicht den gültigen Regelwerken. Dankbarerweise hat ein Kläger sich die Mühe gemacht, diesen Fall aufzugreifen.

Begründung
Im April 2015 ist am PK 31 ein Widerspruchsverfahren eines Petenten gegen die Radwegbenutzungspflicht (RWB) n der Wartenau bekannt geworden.
Im Rahmen der nachfolgenden Überprüfung der RWB durch die Straßenverkehrsbehörde des PK 31 wurden die Straßen der Bundesstraße 5, Lerchenfeld, Landwehr und Wartenau, in Augenschein genommen. Des weiteren ist seitens des PK 31 Rücksprache mit der Zentralen Straßenverkehrsbehörde VD 51 und VD 52 gehalten worden.
Nach Prüfung / Entscheidung der VD 51 ist in den Straßen Lerchenfeld, Wartenau und Landwehr die RWB aufzuheben.
Auf schriftliche Nachfrage des PK 31 ist am 15.04.2015 durch die VD 52 darauf hingewiesen worden, dass an allen LSA-signalisierten Knoten und Einmündungen die für die RWB-Aufhebungen notwendigen LSA-Räumzeiten für den Radverkehr noch nicht berücksichtigt sind.
Am 05.05.2015 ist durch die VD 52 eine schriftliche Mitteilung an die LSBG-S 2- erfogt, die zur RWB-Aufhebung notwendigen LSA-Schaltungen zu veranlassen.

Begründung zur RWB-Aufhebung
In den Straßen Lerchenfeld, Wartenau und Landwehr weisen die derzeit RWB-pflichtigen Einrichtungs-Radwege nicht die notwendige PLAST-gerechte bzw. die VwV-StVO Mindestbreite auf. Des weiteren ist in vielen Teilabschnitten der Straßen Lerchenfeld und Wartenau kein Sicherheitstrennstreifen zwischen dem angeordnetem Gehwegparken gemäß VZ315-65 StVO und dem Radweg vorhanden.

Radeln in der Dooringzone bleibt weiterhin bestehen

Die Behörden könnten nun relativ einfach ordnungsgemäßere Radwege herrichten, indem das Parken neben den Fakeradwegen aufgehoben würde. Doch in der Autostadt Hamburg ist das sehr unpopulär. Und so bleibt es weiterin beim Vorrang für den Autoverkehr. Denn nur dort, wo wegen nicht angepasster Räumzeiten die B-Pflicht bleiben soll, soll das Gehwegparken mit VZ315 neben dem Radweg unterbunden werden.

Lektion für Planer und Politiker

Hoffentlich ist die erfolgreiche Klage des Radfahrers eine Lektion an Hamburgs behördliche Planer, die zukünftig sorgfältiger Radverkehrsanlagen bauen sollten, wie auch an die CDU-Politiker, die sich regelmäßig lautstark für aberwitzige Radverkehrsanlagen um den Preis des Erhalt der autogerechten Stadt Hamburg einsetzen.


Senator-Dr.-Michael-Freytag-Fakeradwege in Wartenau

© hamburgize.com / Stefan Warda

© hamburgize.com / Stefan Warda

© hamburgize.com / Stefan Warda

© hamburgize.com / Stefan Warda

© hamburgize.com / Stefan Warda

© hamburgize.com / Stefan Warda

© hamburgize.com / Stefan Warda

© hamburgize.com / Stefan Warda

© hamburgize.com / Stefan Warda
Im Zuge des Umbaus der Radwege wurde an der Ecke mit der Wandsbeker Chaussee eine Busbucht eingerichtet. Dadurch wurde der Radweg entfernt, das Radlen auf dem Gehweg mitten zwischen ahnungslosen Passanten vorgeschrieben (VZ240).


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8 Kommentare:

  1. Die Anordnung ist in ALLRIS zu folgender Drucksache als Anlage 1 verlinkt: https://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1003009

    Mich erschreckt, dass die Durchführung der Aufhebung erst nach Einprogrammierung geänderter Schutzzeiten in die LSA-Schaltungen ausgeführt werden soll, OHNE dass irgendwo eine Abwägung der Gefahren erfolgt, die sich aus zu kurzen Räumzeiten vs. Dooringzone ergeben.

    Es bleibt also alles wie es war: es wird nicht über Gefahren nachgedacht und abgewogen, sondern die Polizei gibt nur auf energische Nachfragen das ohnehin "verlorene Territorium" unter Murren und mit maximaler Zeitverzögerung frei.

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    1. Am Wochenende werde ich mal dort vorbeiradeln und mir die jetzige Situation anschauen.

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    2. Bei entsprechenden Anordnungen hat Andreas Volkmann das Land Berlin schon vor zwölf Jahren vom VG Berlin zur Zahlung von Zwangsgeldern bei weiterer Untätigkeit verurteilen lassen.

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  2. Komisch..., diese gefährlichen Radwege gibt es doch schon seit vielen Jahren. Warum ist das den zuständigen Behörden noch nicht aufgefallen? Laut der einschlägigen Verwaltungsvorschrift sind Straßenverkehrsbehörde, Straßenbaubehörde und Polizei "bei jeder sich bietenden Gelegenheit die Radverkehrsanlagen auf ihre Zweckmäßigkeit hin zu prüfen und den Zustand der Sonderwege zu überwachen. Erforderlichenfalls sind von der Straßenverkehrsbehörde sowie der Polizei bauliche Maßnahmen bei der Straßenbaubehörde anzuregen" (vgl. VwV-StVO zu § 2 zu Absatz 4 Satz 2 RN 29).

    Fanden diese Prüfungen etwa seit Jahren nicht statt? Oder hat man die Gefahren für Radler "übersehen"?

    Die Aufhebung der Benutzungspflicht bleibt hoffentlich nicht die einzige Aktion der Behörden: Das erlaubte(!) Parken direkt neben den Radwegen verstößt gegen die Verkehrssicherungspflicht! Die Radler, die weiterhin diese Fake-Radwege benutzen, fahren, wie bisher auch, in der "Dooring-Zone"! Ich erinnere an die Behringstraße (http://hamburgize.blogspot.de/2014/03/radfahrerklage-weiterer-erfolg-im-fall.html), wo Paprkplätze aufgehoben werden müssen, weil die Abstände zu den parkenden Autos viel zu gering sind.

    Ob ein Radweg benutzungspflichtig ist oder nicht, spielt für die Verkehrssicherhungspflicht keine Rolle. Er muss sicher befahrbar sein. Das ist er nicht direkt neben parkenden Autos. Entweder muss der Radweg neu angelegt werden oder vollständig verschwinden - oder die Parkplätze werden abgebaut!

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  3. Dieser Kommentar wurde vom Autor entfernt.

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  4. Nun verstehe ich nichts mehr! Wieso wird dieser Radweg entschildert und z.B. wegen der Radwege in der Langenhorner Chaussee weiterhin ein Klageverfahren geführt?

    Auch ich meine allerdings, daß den Radfahrern mit der Aufhebung der Benutzungspflicht in einer Straße allgemein wenig geholfen ist, zumal weiterhin Radverkehrsanlagen in Dooringzonen gelegt werden - jetzt zu allem Überfluß auch noch Radfahr-/Schutzstreifen (Abgrenzung zur Fahrbahn wie Radfahrstreifen, aber ohne Blauschilder), auf denen jeder Unfall an einer geöffneten Tür besonders schwerwiegend ist, da der Radfahrer nach einem Sturz auch noch von einem Pkw oder gar Lkw überrollt werden könnte.

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    1. Die Erklärung ist recht einfach: Die Behörden sind rat- und hilflos. Sie MÜSSEN dem Radverkehr eine, den einschlägigen Vorschriften entsprechende, sichere Führung bieten. Wagen es aber nicht, dem Autoverkehr den dafür erforderlichen Platz zu nehmen. Anders geht es aber nicht und genau deshalb gibt es immer wieder aberwitzige Konstruktionen, wie Radverkehrsführungen in Dooring-Zonen, viel zu schmale "Schutz"streifen usw..

      Das Ganze hat mit Unwissenheit oder gar "Versehen" nichts zu tun - es ist der nicht vorhandene politische Wille (oder soll man sagen, der Einfluss der Lobby?). Man weigert sich, dem Auto Platz wegzunehmen. Das gilt sowohl für den rollenden, als auch den ruhenden Verkehr.

      Wobei noch zu sagen wäre, dass Radfahrende auf der Fahrbahn dem Auto keinen Platz wegnehmen. Eine Person fährt dann nur mit einem viel Platz sparendem Fahrzeug, welches keinerlei schädliche Emissionen und keinen Lärm von sich gibt, anstatt dafür einen lauten, stinkenden, tonnenschweren Blechpanzer zu benutzen, der die restlichen Ressourcen unseres Planeten verbrennt. Lediglich die kurzfristigen Maximalgeschwindigkeiten (also der "Fahrspaß") vermindern sich, was bei heutigen Durchschnittstempi von 20 bis 25 Km/h kein wirkliches Problem darstellt. Das aber ist politisch (noch) nicht gewollt.

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  5. Man muss ergänzen, dass auf der B5 seit geraumer Zeit im Bereich zwischen Eiffestraße und Hammer Baum und im weiteren Verlauf Richtung Norden zwischen Hammer Landstr. und Bethedastr. und zwischen Sievekingsallee und Hasselbrookstr. eh keine Benutzungspflicht mehr bestand. Ich muss da nicht oft durch, aber dieses hin- und herpendeln zwischen Fahrbahn und überwiegend unzumutbar schmalem Radweg machte auch die Dosentreiber imer ziemlich wuschig.

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