26. Februar 2015

Schluss mit Radwegradeln - Veloroute 1 bald mit Radfahrstreifen

No more cycle tracks - Cycle route No. 1 with cycle lanes soon

© hamburgize / Stefan Warda
Feldstraße, Nordseite

St. Pauli´s Geissterradler werden sich umstellen müssen. In der Feldstraße Richtung Neuer Kamp gibt es nur noch vor dem "September" ein kurzes Radwegrelikt. Doch auch dieses wird wohl bald verschwunden sein. Ein Bauzaun ist schon aufgestellt. Im restlichen Verlauf bis zur Marktstraße wurden die historischen, roten, gefasten Betonsteinsteine gegen neue Gehwegplatten ausgetauscht. Radeln ist derzeit nur noch auf der Fahrbahn erlaubt. Sobald die Bauarbeiten abgeschlossen sein werden, soll es jedoch einen Radfahrstreifen bis zum neuen Pferdemarkt geben. Es bleibt zu wünschen, dass die Stammgeisterradler sich demnächst umorientieren. An der Grindelallee beim Grindelhof hat die Umstellung bislang noch nicht geklappt. Dort kommen bei hagezu jeder Ampelphase einige Geisterradler auf der neuen Radspur entgegen - ein schlechtes Vorzeichen.


© hamburgize / Stefan Warda
Feldstraße / Glashüttenstraße vor Umbau

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Feldstraße / Glashüttenstraße nach Umbau


Grindelallee: Anpassungsschwierigkeiten für Geisterradler

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2 Kommentare:

  1. Fahrradwege nicht auf die Strasse - oder massive polizeiliche Kontrollen von Kampfparkern und agressiven Autofahrern.
    Aus der Presse 15.03.2015:

    Eine 23-Jährige hat sich bei einem Fahrradunfall in Hamburg-Wandsbek lebensgefährlich am Kopf verletzt. Die junge Frau war am Freitagnachmittag an einem geparkten Lieferwagen vorbei auf die Straße gefahren. Dabei übersah sie einen 34-jährigen Fahrradfahrer und stieß mit ihm zusammen, wie die Polizei in Hamburg am Samstag mitteilte. Ersten Erkenntnissen zufolge trug die Frau keinen Helm. Der 34-Jährige erlitt bei dem Umfall eine Platzwunde.

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    1. In der Wandsbeker Königstraße, wo die Radfahrerin den Unfall verschuldete, gibt es keinen Radweg. Nicht einmal das Gehwegradeln ist dort erlaubt. Die Radlerin fuhr regelwidrig auf dem Gehweg und wechselte dann ohne auf den Verkehrsfluss auf der Fahrbahn zu achten auf die Fahrbahn. Dadruch verletzte die Radlerin nicht nur sich, sondern auch noch einen anderen Radler.
      Der Unfall hätte verhindert werden können, wenn die Radlerin gar nicht erst illegal auf dem Gehweg geradelt wäre.

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