23. September 2014

Kanton Basel Stadt will schweizweites geregeltes Rechtsabbiegen bei Rot für Radler

Turning right with red light should become legalized in Switzerland

© hamburgize.com / Stefan Warda


Der Kanton Basel Stadt testete an vier Kreuzungen das geregelte Rechtsabbiegen für Radler bei Rotlicht. Nach Abschluß einer einjährigen Testphase empfehlen die Basler die Regelung auf die gesamte Schweit auszudehnen. 

Das Basler Bau- und Verkehrsdepartement beantragte beim Bundesamt für Straßen den bisherigen Verkehrsversuch auszudehnen. Zusätzlich soll die Signalisationsverordnung geändert werden, damit die neue Regelung dauerhaft schweizweit eingeführt werden kann. Die Basler hatten während der einjährigen Versuchsphase keine sicherheitsrelevanten Risiken feststellen können. Die vier eingerichteten Pilotkreuzungen waren bezüglich Konflikten und Unfällen unauffällig.

In Basel zeigte sich, dass die Velofahrenden an den Kreuzungen Steinengraben/Kanonengasse, Steinengraben/Leonhardsstrasse sowie Klingelbergstrasse/Schanzenstrasse die Möglichkeit, bei Rot rechtabzubiegen, rege genutzt haben. Und auch die erlaubte Veloquerung bei Fussgängergrün an der Kreuzung Mülhauserstrasse/Elsässerstrasse fand guten Zuspruch.
Die liberale Verkehrsregelung dieser Versuche führte zu deutlich weniger Konflikten zwischen Velos und Motorfahrzeugen und fand auch bei Fussgängern eine gute Akzeptanz. Unfälle gab es keine. Autofahrer profitieren insofern davon, dass bei grüner Ampel keine Velos die Weiterfahrt verzögern, da diese bereits bei Rot fahren durften. Zudem wurden an den vier Kreuzungen tendenziell – insbesondere mit einem zuführenden Radstreifen – weniger Verstösse gegen die Verkehrsregeln beobachtet, als in der Vergleichsperiode vor der Einführung des Pilotversuchs.
Aus diesen Gründen will das Bau- und Verkehrsdepartment beim Bundesamt für Strassen beantragen, den Pilotversuch auszudehnen und zu verlängern. Es gilt abzuklären, ob die neuen Regelungen auch nach Demontage der orangen Informationstafeln vor Ort verstanden werden und wie sie sich über einen längeren Zeitraum auswirken. Zeitgleich beantragt das Bau- und Verkehrsdepartment in Absprache mit dem Justiz- und Sicherheitsdepartement beim Bund die notwendige Änderung der Signalisationsverordnung, damit die Verkehrsregelung des Pilotversuchs dauerhaft angewendet werden kann. 

© hamburgize.com / Stefan Warda


Laut Basler Zeitung dämpft das Bundesamt für Straßen (Astra) die Hoffnungen des Kanton Basel für eine dauerhafte und schweizweite Regelung. Die Experten des Astra zweifelten die Wissenschaftlichkeit des Basler Verkehrsversuchs an. Dagegen zeigten sich die Städte Zürich und Bern sehr interessiert an dem Basler Modell.



Mehr . . . / More . . . :
.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen